IV: EABG ist Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit

Wien (OTS) – „Der Entwurf zum
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)
kann den Ausbau erneuerbarer Energien spürbar voranbringen und damit
Wettbewerbsfähigkeit und Standort stärken“, betont Christoph
Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV). „Für die
Industrie sind rasche Verfahren zentral: Sie schaffen
Investitionssicherheit und Dynamik beim Ausbau der
Energieinfrastruktur.“

Mit dem EABG werden die EU-Vorgaben der Richtlinie RED III mit
national bewährten Verfahren kombiniert. Besonders die geplante
Verfahrenskonzentration („One-Stop-Shop“) und die Festlegung des
überragenden öffentlichen Interesses sind laut IV entscheidende Hebel
für mehr Effizienz. „Schlanke, praxisnahe Verfahren sind ein
zentraler Standortfaktor – unterschiedliche Genehmigungswege
verzögern und verteuern Projekte“, so Neumayer.

Vereinfachte Verfahren, Trassenfreihaltung, strukturierte
Abläufe, moderne Kundmachung und das Verbot neuer Beschwerdegründe
vor Verwaltungsgerichten entsprechen langjährigen IV-Forderungen. Die
IV wird sich dementsprechend mit ihrer Stellungnahme einbringen –
etwa mit dem Vorschlag, den Geltungsbereich auf CO2-Infrastruktur
auszuweiten.

„Rechtssicherheit und Planbarkeit sind Grundvoraussetzungen für
eine leistbare und nachhaltige Energieversorgung“, unterstreicht
Neumayer. „Das Gesetz sollte nun rasch mit der erforderlichen Zwei-
Drittel-Mehrheit umgesetzt werden“, appelliert Neumayer auch an die
Opposition: „Jede Verzögerung kostet Wettbewerbsfähigkeit.“

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