Wien (OTS) – In seiner Ausgabe vom 1. Oktober 2025 hat „Der Standard“
berichtet,
dass die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) in einer Aussendung
argumentiert, dass missbräuchliche Krankenstände der Wirtschaft
jährlich bis zu 8,5 Milliarden Euro an „Wertschöpfungsverlusten“
kosten würde. Dieses Vorgehen der WKÖ erfülle laut Gewerkschaft vida
den Tatbestand der bewussten Irreführung der Öffentlichkeit und der
WKÖ-Mitglieder. „Diese Zahl ist nachweislich falsch im Kontext des
Missbrauchs. Die 8,5 Milliarden Euro stammen laut WIFO-
Fehlzeitenreport aus dem Jahr 2023 und beziehen sich auf die
Gesamtkosten, die durch alle gemeldeten Krankenstände – also sowohl
durch die berechtigten als auch durch die unberechtigten –
entstehen“, stellt vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit in einem
offenen Brief an die zuständigen Minister:innen für Arbeit, Korinna
Schumann, und für Wirtschaft, Wolfgang Hattmannsdorfer, richtig.
Hebenstreit fordert die beiden Bundesminister:innen auf, ein
aufsichtsbehördliches Verfahren gegen die WKÖ einzuleiten, um die
Umstände dieser Falschmeldung zu klären.
Der vida-Vorsitzende begründet dies in seinem Schreiben damit,
dass „die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verbreitung unwahrer
Tatsachen durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts“ dem Gebot der
Gesetzmäßigkeit widerspreche.
Hebenstreit fordert die Minister:innen weiters dazu auf,
„Verpflichten Sie die WKÖ zum sofortigen und klaren Widerruf der
Behauptung, 8,5 Milliarden Euro Schaden entstünden durch
missbräuchliche Krankenstände, und zur künftigen Einhaltung des
Gebots der wahrheitsgemäßen Information.“ Zudem sollen Schumann und
Hattmannsdorfer sicherstellen lassen, „dass die WKÖ ihre Aufgaben im
eigenen Wirkungsbereich – insbesondere die politische
Interessenvertretung – gesetzmäßig führt und nicht mit unwahren
Zahlen Stimmung gegen Arbeitnehmer:innen macht.“
Nachfolgend der offene Brief im Wortlaut:
Wien, 2. Oktober 2025
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schumann,
sehr geehrter Herr Bundesminister Hattmannsdorfer,
die Wirtschaftskammern in Österreich sind als Körperschaften
öffentlichen Rechts zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet. Ihre
Tätigkeit und Finanzierung basieren auf der gesetzlichen
Pflichtmitgliedschaft der Unternehmer:innen, was eine besondere
Verantwortung für die Wahrheit und die korrekte Verwendung
öffentlicher Daten nach sich zieht.
Aktuelle Berichte zeigen jedoch ein massives Problem bei der
öffentlichen
Kommunikation der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Dies macht
ein sofortiges Einschreiten der ministeriellen Aufsichtsbehörden
erforderlich.
Sachverhalt der Falschbehauptung
Wie der STANDARD in seiner Ausgabe vom 1. Oktober 2025
berichtete, hat die WKÖ in einer Aussendung argumentiert, dass
missbräuchliche Krankenstände die Wirtschaft jährlich bis zu 8,5
Milliarden Euro an „Wertschöpfungsverlusten“ kosten würden.
– Diese Zahl ist nachweislich falsch im Kontext des Missbrauchs.
– Die 8,5 Milliarden Euro stammen laut WIFO-Fehlzeitenreport aus dem
Jahr 2023 und beziehen sich auf die Gesamtkosten, die durch alle
gemeldeten Krankenstände – also sowohl durch die berechtigten als
auch durch die unberechtigten – entstehen.
– Der zitierte Report liefert keine Daten oder Schätzungen zur
tatsächlichen Anzahl oder den Kosten missbräuchlicher Krankenstände.
– Die WKÖ hat auf Nachfrage lediglich eingeräumt, „sprachlich
unscharf formuliert“ zu haben, anstatt ihre Falschmeldung klar
richtigzustellen.
Aufforderung zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
Dieses Vorgehen der WKÖ erfüllt unseres Erachtens den Tatbestand
der bewussten Irreführung der Öffentlichkeit und der eigenen
Mitglieder durch ihre gesetzliche Interessenvertretung. Diese Nutzung
korrekter Daten in einem falschen Kontext, um eine politische
Forderung zu untermauern, untergräbt die Glaubwürdigkeit des gesamten
Kammersystems.
Gemäß § 136 Abs. 2 des Wirtschaftskammergesetzes (WKG) umfassen
die Aufsichten der Bundesminister:innen die Sorge für die
gesetzmäßige Führung der Geschäfte und die Aufrechterhaltung des
ordnungsgemäßen Ganges der Verwaltung. Die vorsätzliche oder grob
fahrlässige Verbreitung unwahrer Tatsachen durch eine Körperschaft
öffentlichen Rechts widerspricht dem Gebot der Gesetzmäßigkeit.
Wir fordern Sie daher als zuständige Bundesminister:innen und
oberste Aufsichtsbehörden auf:
1. Leiten Sie ein aufsichtsbehördliches Verfahren gegen die
Wirtschaftskammer Österreich ein, um die Umstände der Falschmeldung
zu klären.
2. Verpflichten Sie die WKÖ zum sofortigen und klaren Widerruf der
Behauptung, 8,5 Milliarden Euro Schaden entstünden durch
missbräuchliche Krankenstände, und zur künftigen Einhaltung des
Gebots der wahrheitsgemäßen Information.
3. Stellen Sie sicher, dass die WKÖ ihre Aufgaben im eigenen
Wirkungsbereich – insbesondere die politische Interessenvertretung –
gesetzmäßig führt und nicht mit unwahren Zahlen Stimmung gegen
Arbeitnehmer:innen macht.
Die Unternehmer:innen Österreichs, welche die WKÖ finanzieren,
haben ein Recht auf eine dem Gesetz entsprechende, wahrheitsgetreue
und transparente Information durch ihre Vertretung.
Mit freundlichen Grüßen,
Roman Hebenstreit
Vorsitzender Gewerkschaft vida