PVÖ gegen Pflegefinanzierung auf Kosten der Ältesten

Wien (OTS) – Birgit Gerstorfer, Präsidentin des Pensionistenverbandes
Österreichs
(PVÖ), kritisiert die in der Pressestunde von Gemeindebundpräsident
Johannes Pressl erneut angestoßene Diskussion scharf: „Die
vorgeschlagene Einbeziehung des 13. und 14. Pensionsbezugs zur
Pflegefinanzierung wird vom Pensionistenverband Österreich gänzlich
abgelehnt. Der Vergleich mit der 24-Stunden-Betreuung durch den
Gemeindebundpräsidenten bezeichnet Gerstorfer als ungerecht als einen
„komplett unfairen und unzulässigen Vergleich“. Die 24-Stunden-Pflege
wird nur von finanziell besser gestellten Haushalten in Anspruch
genommen, die zumeist über ausreichend große Wohnungen oder Häuser
verfügen. Für kleine Einkommen ist dieser Versorgungsweg schlicht
nicht möglich und kleine Wohnungen lassen eine 24-Stunden-Betreuung
nicht zu.“

Lebenshaltungskosten: Sonderzahlungen dienen nicht der Pflege

Gerstorfer betont, dass Kosten wie Mieten oder Lebensmittel auch
bei Pflegebedürftigen nur zwölfmal pro Jahr anfallen: „Weder Mieten
noch alltägliche Ausgaben wie Essen werden 14 Mal jährlich bezahlt.
Die Sonderzahlungen sind für Weihnachten und Urlaub gedacht und
gehören zum gewohnten Lebensrhythmus. Sie werden traditionell als
zusätzlicher finanzieller Spielraum genutzt, der ohnehin meistens
sehr gering ist.“ Hier ist der Vergleich mit anderen
Pensionsbeziehenden angebracht, so die Verbandspräsidentin.

Forderung nach Strukturreform statt Kürzungen

„Der Lösungsansatz muss vielmehr sein, die Zahlungsflüsse in den
Bundesländern zu hinterfragen und die Zuständigkeiten bei der
Organisation und Finanzierung von Pflegeleistungen grundsätzlich neu
zu ordnen. Eine Flickwerklösung zu Lasten der Älteren ist sozial und
sachlich nicht zu vertreten“, so Gerstorfer weiter. Sie fordert
stattdessen die lange versprochene und dringend benötigte Reform, bei
der die Pflegebestimmungen klar und gerecht zwischen Bund und Ländern
organisiert werden und endlich auch Bundesländergrenzen und
Bezirksgrenzen keine Hürden mehr darstellen.

Konsequenzen für Mindestpensionist*innen

Würde der 13. und 14. Pensionsbezug gestrichen, hätten
Mindestpensionist*innen jährlich ein Minus von 1.934 Euro zu
verkraften; bei höheren Pensionen wären gar bis zu 5.500 Euro
betroffen. Das sind Einkommensverluste, die genau die Aufbau-
Generation der aktiven Nachkriegszeit treffen würden – eine völlig
unakzeptable Benachteiligung. (Schluss)

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