Kärnten sucht die besten Ideen: Einreichung zum Innovations- und Forschungspreis 2026 ab sofort möglich

Klagenfurt am Wörthersee (OTS) – Der Innovations- und Forschungspreis
des Landes Kärnten geht in eine
neue Runde: Unternehmen und Forschungseinrichtungen können ihre
Projekte bis. 30. Jän. 2026 einreichen.

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) zeichnet im
Auftrag des Landes Kärnten mit dem Innovations- und Forschungspreis
des Landes Kärnten (IFP) seit vielen Jahren herausragende Leistungen
in Wirtschaft und Forschung aus. Ziel ist es, die Vielfalt und Stärke
der Innovationslandschaft in Kärnten sichtbar zu machen und jene
Unternehmen und Organisationen vor den Vorhang zu holen, die mit
ihren Ideen mutig einen Schritt vorangehen.

»Innovation ist kein Schlagwort – sie ist die Grundlage für
Wettbewerbsfähigkeit, Lebensqualität und die Zukunft Kärntens. Mit
dem Innovations- und Forschungspreis wollen wir zeigen, wie viel
Kreativität, Mut und Leistungsfähigkeit in unserem Bundesland steckt.
Jede Einreichung ist ein wertvoller Beitrag zu unserem
Wirtschaftsstandort und zeigt, was Kärnten an Zukunftskraft zu bieten
hat« , betont Roland Waldner, Vorstand des Kärntner
Wirtschaftsförderungs Fonds.

Zwtl.: Was wird gesucht?

Innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die von
Unternehmen bereits entwickelt und auf den Markt gebracht wurden (
gilt nicht für Forschungseinrichtungen). Die Einreichungen können
sich auf sämtliche für die Wirtschaft relevanten Fachgebiete beziehen
und Einzel- als auch Kooperationsprojekte bzw. -initiativen umfassen.

Zwtl.: Wer kann einreichen?

Unternehmen aller Größen (Kleinstunternehmen | Klein- und
Mittelunternehmen | Großunternehmen) sowie Forschungseinrichtungen (
Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen) sind teilnahmeberechtigt. Wichtig ist dabei,
dass sich entweder der Firmensitz oder die Betriebsstätte in Kärnten
befindet.

Zwtl.: Staatspreis Innovation

Eine hochkarätige Fachjury unter Vorsitz von Dr. Birgit Tauber
von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
ermittelt die Nominierten und Gewinner und schlägt auch Kärntens
Vertreter für die Teilnahme am »Staatspreis Innovation« vor.

Zwtl.: Cut-Off:

Die Einreichung ist bis 30. Jän. 2026 möglich. Alle Informationen
rund um die Einreichung finden Sie unter: www.kwf.at/ifp

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