Wien (OTS) – Arbeit an Feiertagen bedeutet Verantwortung und Einsatz,
während
viele andere frei haben. Die heute von der Regierung angekündigte
Klarstellung zur Steuerfreiheit für das Feiertagsentgelt ist ein
wichtiger Schritt, um diese Arbeit sichtbar zu honorieren. „Für viele
Beschäftigte in Pflege, Schichtbetrieben, Hotellerie und Gastronomie
ist das ein spürbares Zeichen der Wertschätzung, das direkt auf ihrem
Konto ankommt”, so ÖGB Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth.
Feiertagsarbeitsentgelt bleibt steuerfrei
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte im Dezember 2024 entschieden,
dass der für Feiertagsarbeit bezahlte Grundlohn eigentlich zu
versteuern wäre. Weil das bisher jedoch als steuerfreier Zuschlag für
Arbeit an Feiertagen galt, ist nun eine gesetzliche Klarstellung
notwendig, dass alles beim Alten bleibt. Der ÖGB begrüßt diese
Entscheidung – sie verhindert eine versteckte Steuererhöhung für
Beschäftigte, die an Feiertagen arbeiten.
Damit ist auch Rechtssicherheit für Beschäftigte und Arbeitgeber
gewährleistet – und die finanzielle Belastung jener, die an
Feiertagen arbeiten, wird nicht zusätzlich erhöht.
Gleichzeitig begrüßt der ÖGB die Verlängerung des Freibetrags für
Überstundenzuschläge. „Überstunden sind für zahlreiche
Arbeitnehmer:innen unvermeidlich, und daher ist die steuerliche
Entlastung für diese Mehrarbeit gerade in Zeiten von Teuerung
wichtig”, betont Schuberth.
Schuberth fordert zudem, das Problem der unbezahlten Überstunden
rasch zu lösen. „Den Beschäftigten entgehen Milliarden an Einkommen
und auch der Staat verliert dringend notwendige Einnahmen. Dieses
Geld fehlt im Alltag vieler Menschen – und in einer Zeit schwacher
Konjunktur auch der Wirtschaft”, sagt Schuberth abschließend.