Wien (OTS) – Mag. Roland Weißmann hat sich bislang aus Gründen des
Schutzes der
Privatsphäre nicht im Detail zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen
geäußert. Nachdem aber das Stiftungsratspräsidium gestern, am 12.
März, dem Stiftungsrat einseitig eine Stellungnahme der am
Sachverhalt beteiligten ORF-Mitarbeiterin vorgelesen hat, der ORF ihn
weiter medial vorverurteilt und die Rechte von Mag. Weißmann seit
Tagen massiv verletzt, sieht er sich gezwungen, nunmehr auf die aus
seiner Sicht unhaltbaren Vorwürfe einzugehen.
Mag. Weißmann hat bis heute keinen Überblick über das Material
noch kennt er die gestern verlesene Stellungnahme. Er wurde vom ORF
bislang nicht aufgefordert, seine Sicht der Dinge darzustellen,
sondern wird sowohl vom Stiftungsratspräsidium als auch medial
laufend vorverurteilt. Das Material wurde bislang nach Kenntnis von
Mag. Weißmann auch nicht auf Authentizität überprüft. Sein Fall wird
nunmehr geradezu zelebriert als Paradebeispiel für Machtmissbrauch
und Übergriffe, ohne dass die Seite von Mag. Weißmann ein einziges
Mal zu den Vorwürfen gehört wurde. Mag. Weißmann war zeit seiner
Tätigkeit als Generaldirektor nachweisbar immer bemüht, gemeldete
Fälle von Machtmissbrauch und sexueller Belästigung aufzuklären und
abzustellen. Die Fälle, die ihm während seiner Amtszeit gemeldet
wurden, rührten alle aus der Zeit vor seiner Tätigkeit als
Generaldirektor und wurden von ihm korrekt und unter Einbeziehung
interner und externer Rechtsberatung aufgearbeitet.
Zwtl.: Die private Beziehung: Chronologie und Einvernehmlichkeit
Mag. Weißmann hatte mit der beteiligten Mitarbeiterin seit ca.
Ende 2019 eine private Beziehung. Mag. Weißmann war damals weder
Generaldirektor noch war er ihr Vorgesetzter. Die Beziehung hat als
eine Art „emotionale Affäre“ begonnen. Es kam in beidseitigem
Interesse und Initiative zu gemeinsamen Essen, Laufausflügen,
Besuchen zu Hause und immer wieder zu regem Austausch per Telefon und
Chats. Dabei wurden wechselseitig und einvernehmlich auch intime und
höchstpersönliche Nachrichten ausgetauscht. Die Beziehung kühlte im
Jahr 2021 deutlich ab.
Im Oktober 2022 kontaktierte die Frau Mag. Weißmann mit Werbefotos
ihrer Person und forderte ihn auf, das schönste auszusuchen. Als Dank
dafür lud sie ihn zu einem „romantischen Essen“ ein und teilte ihm
dort mit, dass ihre Ehe nunmehr am Ende sei, und signalisierte
Interesse an einer Beziehung; es kam dabei auch zu einvernehmlichem
physischen Kontakt. Kurz danach zog sie sich wieder zurück und teilte
dies in mehreren Nachrichten und Telefonaten Mag. Weißmann mit. Diese
wurden offenbar, und jedenfalls ohne seine Zustimmung,
mitgeschnitten. Am 31.12.2022 kam es zu einem freundschaftlichen
Laufausflug. Im Sommer 2023 lud die Mitarbeiterin Mag. Weißmann in
ihr neu gebautes Haus ein, es gab einen gemeinsamen Laufausflug und
sie teilte ihm danach mit, dass sie nunmehr zwar geschieden sei, aber
einen neuen Lebensgefährten habe. Mag. Weißmann zog sich daraufhin
zurück. Es gab nur noch oberflächlichen Kontakt, aber auch keine
Spannungen. Noch im Jahr 2025 gratulierte die Frau Mag. Weißmann per
WhatsApp zum Geburtstag.
Mag. Weißmann hat diese private Beziehung niemals mit seiner (ab
2022 bestehenden) Stellung als Generaldirektor in Verbindung
gebracht. Die Tätigkeit der Mitarbeiterin beim ORF war während der
gesamten Zeit niemals Thema zwischen ihr und ihm. Es gab auch niemals
irgendeine Form der Druckausübung oder eines Machtmissbrauchs.
Zwtl.: Druck auf Mag. Weißmann und erzwungener Rücktritt
Beispiellos ist der Umgang des Stiftungsratspräsidiums mit der
Causa. Die neue Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat in der ZIB 2 am
12. März bestätigt, dass sie keine Kenntnis vom genauen Sachverhalt
hat und die Vorwürfe, die spätestens seit 4. März dem
Stiftungsratspräsidium bekannt sind, bislang nicht geprüft wurden.
Mag. Weißmann hat auf Druck des Stiftungsratspräsidiums und zum
Schutz seiner Reputation und der des ORF am 8. März seinen Rücktritt
erklärt. Auch seitdem ist der ORF nicht mit einem Ansinnen auf
Aufklärung auf ihn zugekommen. Vielmehr hat das
Stiftungsratspräsidium mit seiner Veröffentlichung der unbewiesenen
Vorwürfe am 9. März den ORF ins Chaos gestürzt und Mag. Weißmann
einer massiven Rufschädigung ausgesetzt. Anders als von
Stiftungsratspräsident Heinz Lederer behauptet, war diese
Vorgehensweise nicht alternativlos. Die Vorgänge seit 4. März 2026
spielten sich vielmehr wie folgt ab:
Am Mittwoch, den 4. März 2026, wurde das Stiftungsratspräsidium
des ORF über einen Rechtsanwalt kontaktiert. Dieser gab an, eine ORF
Mitarbeiterin zu vertreten, und zeigte den Mitgliedern des
Stiftungsrates Ton-, Bild-, und Videomaterial, das übergriffiges
Verhalten dokumentiere. Der Rechtsanwalt forderte namens seiner
Mandantin den Rücktritt von Mag. Weißmann als Generaldirektor, einen
Verzicht auf eine weitere Kandidatur, eine Geldspende an eine
karitative Organisation und die Übernahme des Rechtsanwaltshonorars
der Frau binnen kurzer Frist bis zum 10. März. Später erfolgte sogar
eine Fristverkürzung auf den 9. März um 12:00. Falls Mag. Weißmann
der Aufforderung nicht nachkomme, werde „die Sachlage, die Optik und
die Art und Weise der Kommunikation allenfalls der Journalismus, das
Unternehmen oder die Öffentlichkeit klären“. Mag. Weißmann wurde
daraufhin von Lederer und anderen Mitgliedern des Stiftungsrates mit
diesem nicht überprüfbaren Vorwurf konfrontiert. Er konnte die den
Mitgliedern des Stiftungsrats vorgelegten Unterlagen entgegen anders
lautender Behauptungen weder einsehen noch entgegennehmen.
Das Stiftungsratspräsidium und der von ihm beigezogene Rechtsanwalt
teilten Mag. Weißmann in zahlreichen Gesprächen seit dem 5. März mit,
dass es gleichgültig sei, ob die Vorwürfe richtig seien oder nicht,
bereits die erhobene Verdachtslage reiche aus. Er müsse zum Schutz
des ORF und seiner Person der Forderung der Mitarbeiterin nachkommen
und zurücktreten. Mag. Weißmann erklärte sich dazu letztlich schweren
Herzens bereit, wobei ihm am Abend des 8. März nach seinem Rücktritt
überraschend vom Stiftungsratspräsidium mitgeteilt wurde, dass dieser
nun doch eine Presseaussendung am 9. März veröffentlichen werde, in
der Vorwürfe sexueller Belästigung thematisiert werden würden.
Zwtl.: Unklare Motivlagen innerhalb des ORF
Aus Medienberichten ist bekannt geworden, dass ein besonderes
Naheverhältnis zwischen der beteiligten Mitarbeiterin und einem
hochrangigen ORF-Mitarbeiter bestehen soll. Dieser Mitarbeiter
reklamiert für sich Ansprüche aus Pensionszusagen, die Herrn Mag.
Weißmann im Zuge seines Amtsantritts am späten Nachmittag des
31.12.2021 erstmals mitgeteilt wurden. Da hierzu im ORF bis zu diesem
Zeitpunkt keinerlei Dokumentation vorgelegen war, hat Mag. Weißmann
eine externe rechtliche Überprüfung beauftragt. Diese Prüfung kam zu
dem eindeutigen Ergebnis, dass die Ansprüche nicht zu Recht
bestünden, was dem ORF-Mitarbeiter von Mag. Weißmann auch
unmissverständlich mitgeteilt wurde. Der hochrangige Mitarbeiter
wurde dabei vom selben Rechtsanwalt vertreten, der am 4.3.2026 beim
Stiftungsrat vorstellig wurde.
Herr Mag. Weißmann begrüßt die vom Stiftungsratsvorsitzenden und der
neuen Generaldirektorin Ingrid Thurnher angekündigte Aufarbeitung. Er
hat sich jedoch verständlicherweise nunmehr entschlossen, die
gesamten Vorgänge, die zu seinem Rücktritt geführt haben, selbst
einer weitergehenden rechtlichen Prüfung durch wkk law Rechtsanwälte
(Hon.-Prof. Dr. Norbert Wess) zuzuführen.