EBM-Beirat: Erkenntnisse aus Misshandlungsvorwürfen systematisch für Prävention nutzen

Wien (OTS) – Der unabhängige Beirat der Ermittlungs- und
Beschwerdestelle
Misshandlungsvorwürfe
(EBM-Beirat) hat in seiner Sitzung am Freitag der Vorwoche (13. März
2026) seine vierte Empfehlung verabschiedet. Darin regt das Gremium
an, die Erkenntnisse aus den bisherigen Untersuchungen der EBM
künftig noch stärker für Prävention zu nutzen.

Nach zwei Jahren Tätigkeit verfügt die EBM inzwischen über einen
umfangreichen Erfahrungsschatz aus der Untersuchung von
Misshandlungsvorwürfen im Polizeikontext. Aus der Analyse dieser
Fälle lassen sich wertvolle Hinweise ableiten, wie problematische
Situationen künftig vermieden und strukturelle Verbesserungen
erreicht werden können. Der Beirat empfiehlt daher, diese
Erkenntnisse systematisch auszuwerten und stärker in Schulungen sowie
in operative und strategische Entscheidungen einzubeziehen.

„Die EBM und der EBM-Beirat sind Einrichtungen zur Prävention von
Misshandlungen. Das geschieht zunächst durch die gerichtliche und
disziplinarrechtliche Verfolgung von individuellem Fehlverhalten. Ihr
volles Potential wird die Misshandlungsprävention entfalten, wenn das
Bundesministerium für Inneres die Erkenntnisse und Analysen der
Ermittlungstätigkeit systematisch in die strukturellen
Verbesserungsprozesse des Ressorts einspeist“, sagt der Vorsitzende
des Beirats, Meinrad Handstanger.

Der Beirat empfiehlt daher, die Fallanalysen der EBM verstärkt
auszuwerten und deren Erkenntnisse in Schulungen, Richtlinien sowie
strategische Entscheidungen im Innenministerium einfließen zu lassen.
Dazu zählen etwa Hinweise auf kritische Einsatztechniken und
Taktiken, Erfahrungen im Umgang mit vulnerablen Personengruppen oder
Erkenntnisse über Arbeitsbedingungen in Organisationseinheiten mit
besonders hoher Belastung.

Zur Illustration verweist Handstanger auf das aktuelle Bemühen im
Bundesministerium für Inneres, den Einsatz und die Beweiskraft von
Körperkameras zu verbessern. In einem aktuellen Fall wurde vergangene
Woche ein Polizeibeamter am Klagenfurter Landesgericht wegen
unangemessener Gewaltanwendung verurteilt. Dabei spielten
Videoaufnahmen des Vorfalles und eine unzutreffende Falldokumentation
eine zentrale Rolle. Der EBM-Beirat hatte sich bereits in seiner
zweiten Empfehlung vom 6. Juni 2025 mit der Weiterentwicklung von
Körperkameras befasst.

Handstanger abschließend: „Wenn die Erfahrungen aus konkreten
Fällen systematisch ausgewertet werden, können sie dazu beitragen,
Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.
Prävention beginnt damit, aus Erfahrungen zu lernen.“

Weitere Informationen und die vollständige Empfehlung des EBM-
Beirats sind abrufbar unter: https://www.bmi.gv.at/418/start.aspx .

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