WKÖ-Danninger: Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ist wichtiger Schritt für Planbarkeit und Verfahrenstempo

Wien (OTS) – „Das heute präsentierte
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz
bringt mit einer Vielzahl an Beschleunigungsregelungen mehr
Planbarkeit und Rechtssicherheit und ist damit ein Gebot der Stunde
zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe“, betont
Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (
WKÖ). Der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen ist entscheidend für die
Transformation der Wirtschaft und eine nachhaltige Entwicklung des
Standorts.

One-Stop-Shop und Genehmigungsvereinfachung zentral

Das EABG verankert zentrale Elemente wie die
Verfahrenskonzentration („One-Stop-Shop“), das überragende
öffentliche Interesse im Genehmigungsverfahren sowie Erleichterungen
bei Anlagen in Trassenkorridoren und Beschleunigungsgebieten. Damit
werden sowohl Anforderungen der RED-III-Richtlinie als auch
bestehende nationale Regelungen, etwa aus dem
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), zusammengeführt und
praxistauglich umgesetzt.

Intention der EU-Kommission konsequent weiterverfolgen

Parallel schlägt die EU-Kommission im Rahmen des „Grids Package“
weitere Beschleunigungen vor. „Einschränkungen beim Ausbau der
Wasserkraft im EABG widersprechen jedoch dem Ziel der
Dekarbonisierung und der aktuellen Dynamik auf EU-Ebene. Österreich
braucht einen technologieoffenen Zugang zur Energiewende“, so
Danninger.

Nächster Schritt: UVP-Novelle zügig umsetzen

Nach der AVG-Novelle ist das EABG ein weiterer wichtiger Schritt
zur Steigerung der Verfahrenseffizienz. Nun muss auch die
angekündigte Reform des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes rasch
folgen. „Schnelle, planbare und rechtssichere Genehmigungen sind eine
Grundvoraussetzung für Investitionen und damit für die
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts“, fordert Danninger
abschließend. (PWK126/NIS)

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