Wien (PK) – Am zweiten Sitzungstag des Mai-Plenums werden die
Abgeordneten unter
anderem über die schon seit längerem angekündigte Reduzierung der
Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel beraten. Für
Produkte wie Milch, Eier, Butter, Weizenmehl, Reis, Nudeln und viele
Gemüse- und Obstsorten soll künftig ein ermäßigter Steuersatz von 4,9
% gelten. Außerdem ist geplant, das Verbraucherkreditgesetz
vollständig zu überarbeiten und künftig etwa auch Online-
Geschäftsmodelle wie „Buy Now, Pay Later“ zu erfassen. Eine Novelle
zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz soll für mehr Transparenz in Bezug
auf den Gesamtenergiebedarf von Wohnungen und Geschäftslokalen in
Verkaufs- und Vermietungsanzeigen sorgen.
Eine intensive Diskussion ist über den Abschlussbericht des
Rechnungshof-Unterausschusses zur Finanzierung von NGOs zu erwarten.
Auf Verlangen der FPÖ haben die Abgeordneten mehrere Monate lang
sämtliche Zahlungen von Ministerien an gemeinnützige Vereine,
Organisationen und Stiftungen unter die Lupe genommen, wobei die
Fraktionen das Ergebnis der Prüfung unterschiedlich bewerten.
Einigen sich die Koalitionsparteien mit der FPÖ oder den Grünen,
könnte die Tagesordnung außerdem kurzfristig um das Erneuerbaren-
Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ergänzt werden. Ziel des
Gesetzesvorhabens ist es, den Ausbau von Windrädern und
Photovoltaikanlagen zu beschleunigen, etwa durch raschere
Genehmigungsverfahren und verbindliche Ausbauziele.
Fragestunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Fragestunde mit Frauen-
und Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner.
Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel
An der Spitze der Tagesordnung steht eine Novelle zum
Umsatzsteuergesetz, mit der die Regierungsparteien die angekündigte
Senkung der Mehrwertsteuer für ausgewählte Grundnahrungsmittel
umsetzen wollen. Demnach soll die Steuer für Produkte wie Milch,
Butter, Eier, Reis, Weizenmehl, Nudeln und Brot ab 1. Juli 2026 von
10 % auf 4,9 % gesenkt werden. Auch die meisten Gemüsesorten –
inklusive Tiefkühlgemüse – sowie gängiges Stein- und Kernobst sind
umfasst. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Inflation zu dämpfen.
Rund 100 Ꞓ pro Jahr sollen sich private Haushalte dadurch
durchschnittlich ersparen, was aus Sicht von SPÖ und ÖVP vor allem
für Bezieherinnen und Bezieher kleiner Einkommen eine wesentliche
Entlastung ist. Auf das Budget wirkt sich die Steuersenkung
allerdings negativ aus: Nach Berechnungen des Finanzministeriums
werden künftig jährlich 400 Mio. Ꞓ an Einnahmen wegfallen.
Im Finanzausschuss hat das Vorhaben lediglich die Zustimmung der
Koalitionsparteien erhalten. Auch wenn eine Reduzierung der
Lebensmittelpreise grundsätzlich zu begrüßen sei, würden Haushalte
mit hohem Einkommen von der Steuersenkung stärker profitieren, sehen
die Grünen eine fragwürdige Verteilungswirkung. Zudem bezweifeln sie,
dass die Mehrwertsteuersenkung vom Lebensmittelhandel weitergegeben
wird. Angesichts der geplanten Gegenfinanzierung durch eine neue
Paketsteuer können FPÖ und Grüne auch keine wirkliche Entlastung der
Bevölkerung erkennen. Die FPÖ befürchtet überdies Probleme bei der
Umstellung der Kassensysteme und sprach im Finanzausschuss von einer
„praxisuntauglichen“ Lösung.
Rechtsextremismusbericht 2024
Auf Initiative der Grünen wird das Plenum über den
Rechtsextremismusbericht 2024 diskutieren. Zur Kenntnis genommen
wurde der Bericht im Justizausschuss von allen Fraktionen außer der
FPÖ, die unter anderem kritisierte, dass der Begriff
Rechtsextremismus darin inflationär behandelt werde. Kritisch
äußerten sich die Freiheitlichen auch dazu, dass der Bericht vom
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) verfasst
wurde.
Laut dem Bericht ist die Zahl rechtsextremistischer Straftaten im
Jahr 2024 auf ein neues Rekordhoch (1.486 Fälle) angestiegen. Der
Rechtsextremismus erweist sich damit in quantitativer Hinsicht im
Berichtszeitraum als größtes Extremismusphänomen in Österreich. Die
einschlägigen Tathandlungen steigerten sich um 23 %. Ein Teil dieses
Anstiegs könnte zwar auf die Ausweitung der Strafbarkeit durch die
Verbotsgesetz-Novelle zurückzuführen sein, die Zahlen würden aber
auch einen realen Anstieg einschlägiger Aktivitäten widerspiegeln,
heißt es im Bericht. Mehr als ein Viertel der Taten sei im Internet
begangen worden. Regional betrachtet haben dem Bericht zufolge Wien
und Oberösterreich die absolut höchsten Fallzahlen aufgewiesen. Über
90 % der Beschuldigten seien männlich, knapp ein Fünftel Jugendliche
zwischen 14 und 18 Jahren. 2024 seien nur sechs Prozent der
Verbotsgesetz-Verfahren in Verurteilungen und weitere vier Prozent in
Diversionen gemündet.
Weisungen des Justizministeriums
Ein weiterer von Justizministerin Anna Sporrer dem Nationalrat
vorgelegter Bericht informiert die Abgeordneten über erteilte
Weisungen des Justizministeriums. Auf Antrag der NEOS sprachen sich
im Justizausschuss alle Parteien dafür aus, diesen im Plenum weiter
zu beraten. Er umfasst 28 Weisungen des Ministeriums in den Jahren
2014 bis 2024. Die 28 Weisungen betreffen 27 Fälle, da in einem Fall
zwei Weisungen erteilt worden waren. In der Regel folgt das
Justizministerium den Einschätzungen des Weisungsrats, in einem Fall
wurde dessen Empfehlung aber nicht Rechnung getragen. Rund 71 % der
Weisungen betrafen Verfahren in Wien, darauf folgen Linz mit rund 14
% und Graz mit rund 11 %. Die Fallbeschreibungen im umfassenden
Bericht sind weitgehend anonymisiert und betreffen unter anderem auch
Fälle der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Justizministerin Sporrer wies im Ausschuss darauf hin, dass der
Weisungsrat lediglich bei zwei der 28 Weisungen einen Einwand erhoben
und bei vier eine Anmerkung formuliert habe. Thema im Ausschuss war
auch die geplante Einrichtung einer unabhängigen
Bundesstaatsanwaltschaft, wobei sich Sporrer für eine Weisungsspitze
in Form eines Dreiergremiums aussprach.
Mehr Schutz bei Verbraucher-Kleinkrediten
Ziel eines Gesetzespakets zu Verbraucherkrediten ist es,
Konsumentinnen und Konsumenten auch bei den zunehmend populären
Online-Geschäftsmodellen umfassend und angemessen zu schützen.
Zahlungsaufschübe bzw. Finanzierungshilfen sollen künftig – auch wenn
sie kurzfristig oder unentgeltlich gewährt werden – unter dem
Gesichtspunkt des Verbraucherkreditregimes behandelt werden. Erfasst
werden sollen damit in erster Linie Modelle wie „Buy Now, Pay Later“.
Der Justizausschuss hat für das Paket mit den Stimmen der
Dreierkoalition grünes Licht gegeben. Justizministerin Anna Sporrer
hielt dazu fest, dass mit dem Gesetz der Verbraucherschutz im
Kreditwesen in das digitale Zeitalter geholt werde. Mit dem
Gesetzespaket wird die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt,
das bisherige Verbraucherkreditgesetz aufgehoben und ein neues
Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen, außerdem werden weitere
Gesetzesmaterien geändert.
Konkret werden künftig erhöhte Anforderungen an die
Willenserklärung der Konsumentin bzw. des Konsumenten gestellt. Die
Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung sollen außerdem deutlich
ausgedehnt und die Informationen, die für die
Kreditwürdigkeitsprüfung herangezogen werden dürfen, näher festgelegt
werden. Vorgesehen ist zudem ein Kreditvergabeverbot bei einer
negativen Kreditwürdigkeitsprüfung. In der Werbung sind technische
Einschränkungen von Geräten wie Mobiltelefonen bei
Standardinformationen zu berücksichtigen. Weitere Änderungen in dem
umfassenden Paket betreffen Verpflichtungen zu Nachsichtsmaßnahmen
bei Zahlungsrückständen sowie die Sanktionen bei Verstößen gegen die
gesetzlichen Vorgaben.
Bessere Information durch Energieausweise
Eine weitere Regierungsvorlage mit Neuerungen zu Energieausweisen
für Gebäude zielt auf bessere Information zur Energieeffizienz ab.
Der Justizausschuss hat die Vorlage aus dem Justizressort mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS ins Plenum geschickt. Mit einem
Abänderungsantrag der Dreierkoalition wurde im Ausschuss das
Inkrafttreten noch vom 30. Mai 2026 auf den 1. Juli 2026 verschoben.
Mit den entsprechenden Änderungen im Energieausweis-Vorlage-
Gesetz sollen EU-Bestimmungen umgesetzt werden. So soll künftig auch
dann ein Energieausweis auszuhändigen sein, wenn ein Mietvertrag –
etwa betreffend eine Wohnung oder ein Geschäftslokal – verlängert
wird. Damit soll sichergestellt werden, dass immer die aktuelle
Information zur Verfügung steht, erörterte Justizministerin Sporrer
im Ausschuss. Bei Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen soll laut
Entwurf neben dem Indikator der Gesamtenergieeffizienz die
Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben sein. Angeführt werden soll
außerdem neben dem Heizwärmebedarf auch der Endenergiebedarf – die
Angabe des Gesamtenergieeffizienz-Faktors kann dafür entfallen.
Insgesamt gehe es darum, die Transparenz in den Anzeigen weiter zu
verbessern, so die Justizministerin. Ausgegangen werde vom Regelfall
eines digitalen Energieausweises, dieser soll bei Bedarf aber auch
auf Papier auszuhändigen sein. Da Energieausweise grundsätzlich zehn
Jahre gültig sind, sind die neuen Vorgaben für Verkaufs- und
Vermietungsanzeigen laut Gesetzentwurf erst nach Ablauf bestehender
Energieausweise zu erfüllen.
Rechnungshofbericht zur Umrüstung auf Smart Meter
Debattieren werden die Abgeordneten in der Plenarsitzung auch
über eine Reihe von Rechnungshofberichten, wobei es zunächst um die
Umstellung der Stromzähler auf Smart Meter und die Energieeffizienz
von Gebäuden der BIG gehen wird. Bis Ende 2020 hätten 80 % der
Stromzähler in der EU durch Smart Meter ersetzt werden sollen, ist
dem RH-Bericht „Intelligente Messgeräte (Smart Meter) –
Einführungsstand 2022“ zu entnehmen. Österreich habe dieses Ziel, wie
auch mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht
erreicht. So sind Ende 2022 hierzulande erst 68 % aller Stromzähler
getauscht gewesen. Zudem seien nicht alle eingebauten Geräte auch
tatsächlich „intelligent“, da sie nur eingeschränkt kommunizieren
könnten, bemängelt der Rechnungshof.
Ebenso erhob das Kontrollorgan, ob Verbrauchsdaten via Smart
Meter verfügbar waren. Keinem Betreiber gelang es demnach, alle
erfassten Messgeräte täglich auszulesen. Mit Gesamtkosten von
zumindest 2,18 Mrd. Ꞓ seien diese höher als zunächst geschätzt. Zudem
bestehe das Risiko für zusätzliche Kosten. Mängel sieht der
Rechnungshof auch beim für Energiefragen zuständigen Ressort: Dieses
habe de facto zehn Jahre lang keine Eigentümerrolle bei der
Einführung des Smart Meters übernommen. Dementsprechend mahnte
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Rechnungshofausschuss etwa
dazu, die strategische Begleitung zu verstärken, um die Nutzeneffekte
zu realisieren.
Energieeffizienz von Gebäuden der BIG
Von Februar bis Juni 2024 überprüfte der Rechnungshof die
Energieeffizienz von Gebäuden der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)
mit dem Schwerpunkt Sanierung. Das Immobilienportfolio des BIG-
Konzerns umfasste Ende 2023 2.031 Liegenschaften mit 7,7 Millionen
Quadratmeter vermietbarer Fläche, so der Bericht. Der
Energieverbrauch habe im Jahr 2022 einem Anteil von rund 0,5 % der in
Österreich für Raumklima, Warmwasser, Beleuchtung und EDV
aufgewendeten Energie entsprochen. Der Gebäudebestand des BIG-
Konzerns biete aufgrund seiner Größe somit umfassende Möglichkeiten
für Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebetrieb.
Die Einsparverpflichtung gemäß Energieeffizienzgesetz bis 2020
sei von der BIG vor allem durch Energieeinspar-Contracting und durch
Sanierungsmaßnahmen erreicht worden, so Rechnungshofpräsidentin
Margit Kraker im Ausschuss. Für die höhere Verpflichtung von 2021 bis
2030 von 258 GWh seien für die Jahre 2021 und 2022 bereits 129 GWh an
Einsparungen von der BIG gemeldet worden. Zu bedenken gab Kraker,
dass der tatsächliche Energieverbrauch deutlich vom Energiebedarf
laut Energieausweis abweiche. Zudem hätten in der Energieausweis-
Datenbank der BIG bei 16 % der Objekte wesentliche Gebäude-Kennwerte
gefehlt. Zu den Empfehlungen des Rechnungshofs zählt daher unter
anderem eine vollständige Erfassung der Gebäude-Kennwerte in den
Datenbanken der BIG, um diese Daten für die Planung und Priorisierung
von Sanierungsmaßnahmen verwenden zu können.
Mit den beiden Rechnungshofberichten mitverhandelt wird außerdem
ein Prüfbericht zu ausgewählten Tourismusförderungen des Bundes, der
vom Rechnungshofausschuss ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis
genommen wurde.
Staatliche Zahlungen an NGOs
Bevor weitere Prüfberichte des Rechnungshofs zur Debatte stehen,
werden sich die Abgeordneten mit dem Abschlussbericht des Ständigen
Unterausschusses des Rechnungshofausschusses zum Thema NGO-
Finanzierung befassen. Auf Verlangen der FPÖ hat der „kleine U-
Ausschuss“ monatelang Zahlungen der öffentlichen Hand an Vereine und
gemeinnützige Organisationen genauer unter die Lupe genommen. In
zwölf Sitzungen durchforsteten die Abgeordneten nicht nur direkte
Förderungen der einzelnen Ministerien, sondern prüften auch
Leistungsvereinbarungen wie Werk- und Dienstleistungsverträge und
befragten rund 80 Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Ressorts
zu den Zahlungen.
Einig sind sich die Abgeordneten, was die Ergebnisse der Prüfung
betrifft, nicht. Während die Koalitionsparteien im Abschlussbericht
auf „professionelle Vergabeverfahren und Kontrollprozesse“ in den
Ministerien verweisen und betonen, dass keine Unregelmäßigkeiten bei
den Zahlungen festgestellt werden konnten, sieht sich die FPÖ in
ihrer Kritik an Förderungen „in Milliardenhöhe“ bestätigt. Es gebe
„ein sehr intransparentes System von Geldflüssen“ an Vereine und
NGOs, bemängelte sie im Rechnungshofausschuss und kündigte an, dem
Plenum zur Untermauerung ihrer Kritik einen eigenen
Minderheitsbericht vorzulegen. Den Freiheitlichen zufolge ist nach
wie vor unklar, wie viel Geld für welche Zwecke ausgegeben wird.
Die Grünen glauben allerdings, dass es der FPÖ vorrangig darum
geht, gezielt Misstrauen gegen die organisierte Zivilgesellschaft und
NGOs zu schüren. Im Gegensatz zur FPÖ bezweifeln sie außerdem, dass
mit Förderkürzungen viel Geld eingespart werden könnte. Ihrer Meinung
nach könnte es für den Staat sogar teurer werden, wenn er die von
NGOs derzeit erbrachten Leistungen selbst übernehmen müsste. Auch für
die Regierungsparteien sind viele Vereine und NGOs „unersetzliche
Dienstleister“, die wichtige Aufgaben wahrnehmen. Ein gewisses
Verbesserungspotenzial beim Förderwesen sehen aber auch die Koalition
und die Grünen: So wird im Abschlussbericht etwa auf die bereits im
vergangenen Jahr von der Regierung eingesetzte Förder-Taskforce
verwiesen.
Energiehandelsgeschäfte der Wien Energie
Zum Abschluss des Plenartags werden sich die Abgeordneten wieder
Prüfberichten des Rechnungshofs zuwenden, wobei es unter anderem um
die Energiehandelsgeschäfte der Wien Energie gehen wird, die im
Sommer 2022 in die Schlagzeilen geraten sind. Infolge des extremen
Preisanstiegs bei Strom und Gas habe die Wien Energie die fälligen
Sicherheitsleistungen von 1,8 Mrd. Ꞓ für Termingeschäfte an der Börse
nur mit einer Unterstützung der Stadt Wien von 1,4 Mrd. Ꞓ zahlen
können, wird im Bericht festgehalten.
Hinweise auf den Abschluss spekulativer Handelsgeschäfte fanden
die Prüferinnen und Prüfer für den Prüfzeitraum 2017 bis 2022 laut
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker nicht. Der Rechnungshof ortet
aber Schwächen im Liquiditäts-Risikomanagement sowie Defizite bei der
Aufsicht und der Organisation. So hätten die Wiener Stadtwerke
Finanzierungen für den Börsenhandel bereitgestellt, ohne von der
Geschäftsführung der Wien Energie Alternativen einzufordern und
finanzielle Limits festzulegen. Aus Sicht des Rechnungshofs nahm der
Aufsichtsrat der Wien Energie außerdem seine Überwachungsfunktion im
Hinblick auf das Liquiditätsrisiko nicht umfassend wahr. Nach dem 26.
August 2022 hat die Wien Energie laut Kraker ihre
Absicherungsstrategie dann geändert und das Liquiditätsrisiko
reduziert.
Versorgungssicherheit bei Erdgas
Im seinem Bericht zum Thema „Erdgas – Versorgungssicherheit“
kritisiert der Rechnungshof vor allem unzureichend durchgesetzte
Einsichtsrechte in Lieferverträge, lückenhafte Marktinformationen und
die Verlängerung der Abhängigkeit von russischem Gas. Trotz
gegenläufiger Klima- und Energiestrategie sei die Abhängigkeit von
russischem Erdgas 2018 zeitlich verlängert und mengenmäßig vergrößert
worden, heißt es unter anderem im Bericht. Zudem hätten weder das
Klimaschutzministerium noch die E-Control ihre Einsichtsrechte in
Gaslieferverträge vollständig durchgesetzt. Die Europäische Union
habe den grenzüberschreitenden Ausbau der Energieinfrastruktur seit
2010 forciert – ohne diesen hätte die Krise 2022 weniger gut
bewältigt werden können, sind die Prüferinnen und Prüfer überzeugt.
Überprüft wurden die Jahre 2018 bis 2022. Die Kündigung des
langfristigen Liefervertrags durch die OMV sei erst nach dem
überprüften Zeitraum erfolgt.
Keine Ausschussdebatte fand über einen Rechnungshofbericht über
Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19 im Tourismus- und
Gesundheitsbereich statt, der wie alle anderen Rechnungshofberichte
ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. (Schluss TOP im
Nationalrat) mbu/gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar.