Wien (PK) – Der aktuelle Stand des Diskriminierungsschutzes und der
Inklusion von
Menschen mit Behinderungen stand heute im Mittelpunkt einer
Festveranstaltung im Parlament. Anlass dafür war das diesjährige 20-
jährige Jubiläum des Inkrafttretens des Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2006. Die Rednerinnen und
Redner reflektierten die Errungenschaften durch die damalige
gesetzliche Neuerung und diskutierten mögliche Maßnahmen, um die
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. So hob
Nationalratspräsident Walter Rosenkranz in seiner Eröffnung die
Verantwortung des Parlaments für den Abbau von Barrieren und die
Förderung von Inklusion hervor. Sozialministerin Korinna Schumann
betonte die Errungenschaften durch das Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetz und sah weiteren Handlungsbedarf, um
Diskriminierungen weiter abzubauen und eine „voll-inklusive“
Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen Christine Steger unterstrich dies und zählte sechs
Punkte auf, die zu einer entsprechenden Verbesserung beitragen
könnten. Besonderes Potenzial sah sie unter anderem in der Umsetzung
der neuen EU-Gleichbehandlungsrichtlinien. Damit könnten bestehende
Schutzlücken geschlossen und die Zersplitterung des
Gleichbehandlungsrechts zwischen Bundesländern und Bund überwunden
werden.
In der anschließenden Podiumsdiskussion zogen die Abgeordneten
Christian Ragger (FPÖ), Heike Eder (ÖVP), Verena Nussbaum (SPÖ),
Fiona Fiedler (NEOS) und Ralph Schallmeiner (Grüne) Bilanz über 20
Jahre Behindertengleichstellungsgesetz und diskutierten über aus
ihrer Sicht notwendige Reformschritte, insbesondere was etwa den
bisher noch nicht realisierten Unterlassungs- und
Beseitigungsanspruch angeht.
Rosenkranz: Parlament hat besondere Verantwortung, Barrieren
abzubauen
Eine demokratische Gesellschaft zeige ihre Stärke darin, wie sie
jenen begegnet, die auf Unterstützung, Rücksichtnahme und echte
Teilhabe angewiesen sind, sagte heute Nationalratspräsident Walter
Rosenkranz in seinen Eröffnungsworten. Das Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetz sei vor 20 Jahren ein entscheidender
Schritt gewesen. Damit sei ein klares gesellschaftspolitisches
Bekenntnis zur Würde des Menschen, zur gleichberechtigten Teilhabe
und zu einem Österreich, das niemanden ausschließt, verbunden
gewesen. Der Weg der Inklusion sei damit aber nicht abgeschlossen,
sondern eine gemeinsame laufende Aufgabe. Das Parlament habe hier
eine besondere Verantwortung, Barrieren abzubauen, damit Menschen
nicht mehr behindert werden. So sei mit der Sanierung des
Parlamentsgebäudes das Ziel verfolgt worden, dieses für alle Menschen
zugänglich und selbstbestimmt nutzbar zu machen. Inklusion bedeute
dabei nicht bloß eine technische Anpassung, sondern, dass alle
Menschen gleichberechtigt ihren Platz in der Demokratie haben. Alle
Besucherinnen und Besucher des Parlaments sollen dieselbe Chance
haben, Demokratie zu erleben, zu verstehen und mitzugestalten,
betonte Rosenkranz. Das Parlament öffne sich damit nicht nur
architektonisch, sondern auch in seinem innersten Selbstverständnis
im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Bundesministerin Schumann: Diskriminierungen weiter abbauen
Man könne mit Stolz auf das zurückblicken, was bereits erreicht
wurde, man sei aber bei der Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen noch nicht dort, wo man gerne sein möchte, erklärte die
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz, Korinna Schumann, in ihrer Rede. Es gelte daher
daran zu arbeiten, Diskriminierungen weiter abzubauen, die
gesellschaftliche Teilhabe voranzutreiben und eine „voll-inklusive“
Gesellschaft zu ermöglichen. Der Kampf gegen Diskriminierung könne
nur gemeinsam mit der „Community“, mit starken gesetzlichen
Grundlagen und mit wirksamen Instrumenten zur Rechtsdurchsetzung
gelingen. Dazu zähle insbesondere das Schlichtungsverfahren, das beim
Sozialministeriumsservice angesiedelt einen niederschwelligen Zugang
zum Recht ermögliche.
Vor 20 Jahren sei die Situation von Menschen mit Behinderungen
eine andere als heute gewesen. Mit dem
Behindertengleichstellungspaket und dem darin enthaltenen Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetz, dem Behinderteneinstellungsgesetz
und dem Bundesbehindertengesetz sei ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung gesetzt worden. So sei das Diskriminierungsverbot von
Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben sowie das
Schlichtungsverfahren gesetzlich verankert und der Schutz vor
Diskriminierungen in der Arbeitswelt gestärkt worden. Ebenso wurde
die Grundlage für die Tätigkeit der Behindertenanwältin
beziehungsweise des Behindertenanwalts geschaffen.
Behindertenanwältin Steger: Für tatsächliche Gleichstellung ist
weiteres Engagement notwendig
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz sei vor 20 Jahren ein
Paradigmenwechsel erfolgt und Diskriminierung aufgrund von
Behinderungen sei damit erstmals in allen Bereichen der
Bundeszuständigkeit rechtlich greifbar, überprüfbar und einklagbar
geworden, erklärte die Behindertenanwältin Christine Steger in ihrer
Festrede. In den vergangenen 20 Jahren habe sich das Bewusstsein in
Unternehmen, Behörden und der Gesellschaft spürbar verändert.
Barrierefreiheit werde heute zunehmend nicht mehr als
Sonderforderung, sondern als Qualitätsmerkmal einer offenen und
modernen Gesellschaft verstanden.
Damit aus einer formellen Gleichberechtigung eine tatsächliche
und vollständige Gleichstellung und -behandlung aller Menschen mit
Behinderungen wird, brauche es weiteres Engagement, forderte Steger.
Dazu sei für sie die Umsetzung von sechs Punkten zentral. So könnten
Menschen, die wegen ihrer Behinderungen diskriminiert werden, derzeit
zwar einen Schadenersatz aber nicht die Beseitigung der
Diskriminierung einklagen, kritisierte sie das Fehlen eines
Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs. Weiters müsste das oftmals
abschreckende Prozesskostenrisiko durch strukturelle Reformen des
Verfahrensrechts reduziert werden. Ebenso brauche es eine
Weiterentwicklung des Rechtsschutzes für Menschen mit Behinderungen,
bei der insbesondere Erfahrungen intersektionaler Diskriminierung
Rechnung getragen würde. Das Schlichtungsverfahren sei grundsätzlich
ein „sehr sinnvolles“ Instrument, in solchen Fällen stoße es aber an
seine Grenzen und biete nicht das passende Setting für betroffene
Personen.
Hinsichtlich der neuen europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien
mahnte Steger eine ambitionierte nationale Umsetzung ein. Damit
könnten bestehende Schutzlücken geschlossen und die Zersplitterung
des österreichischen Gleichbehandlungsrechts zwischen Bundesländern
und Bund überwunden werden. Handlungsbedarf sah Steger auch bei den
Behindertenvertrauenspersonen, die rechtlich und institutionell mit
Personalvertretungen und Betriebsräten gleichgestellt werden sollten.
Im Bereich der Österreichischen Gebärdensprache sprach sich die
Behindertenanwältin für eine ernsthafte Anerkennung mit verbindlichen
Standards in Bildung, Beruf und Verwaltung aus. So mangle es unter
anderem an genügend und entsprechend qualifizierten Lehrkräften, an
ausreichenden Dolmetschangeboten und an inklusiven
Bildungsstrukturen, kritisierte sie.
Überparteiliche Einigkeit über weiteren Handlungsbedarf
In der anschließenden Podiumsdiskussion würdigten alle
Diskussionsteilnehmer die erzielten Fortschritte, sahen jedoch
zugleich noch erheblichen Handlungsbedarf. So sprach etwa Ragger von
wichtigen Erfolgen seit Inkrafttreten des Gesetzes, betonte jedoch
unter Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, dass
Gleichstellung noch nicht ausreichend verwirklicht sei. Kritik übte
er am föderalen System, das aus seiner Sicht zu unterschiedlichen
Entwicklungen in den Bundesländern geführt habe. Er sprach sich für
bundesweit einheitliche Standards aus und verwies auf europäische
Projekte zur Inklusion und Assistenz für Menschen mit Behinderungen.
Als wichtige nächste Schritte nannte er insbesondere einen
Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch bei Diskriminierungen.
Auch ÖVP-Abgeordnete Heike Eder sah zwar große Fortschritte,
zeigte jedoch auch eine aus ihrer Sicht weiterhin bestehende Lücke
zwischen gesetzlichen Ansprüchen und der Lebensrealität vieler
Betroffener auf. Anhand persönlicher Erfahrungen schilderte sie
Situationen mangelnder Barrierefreiheit im Alltag. Entscheidend sei,
dass gesetzlich verankerte Rechte tatsächlich bei den Menschen
ankommen. Neben einem Beseitigungsanspruch sprach sich Eder vor allem
für verstärkte Bewusstseinsbildung und Prävention aus.
SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum bezeichnete das Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetz als „bedeutenden menschenrechtlichen
Fortschritt“, der heute als „Selbstverständlichkeit“ gelte. Durch das
Gesetz habe sich der Blick auf Menschen mit Behinderungen grundlegend
gewandelt: Menschen seien nicht behindert, sondern würden durch
Barrieren behindert werden. Kritisch äußerte sich Nussbaum über aus
ihrer Sicht weiterhin stark medizinisch geprägte Begutachtungs- und
Arbeitsfähigkeitsmodelle und unterstrich die Verantwortung von
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Besondere Bedeutung maß sie
inklusiver Bildung als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben
bei.
NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler sprach ebenfalls von einem
wichtigen Anlass zum Feiern, ortete jedoch Reformbedarf, insbesondere
beim Rechtsschutz und bei der Durchsetzung bestehender Ansprüche.
Schlichtungsverfahren seien zwar ein wichtiges Instrument, würden
aber nicht in allen Fällen ausreichen. Auch Fiedler sprach sich für
einen Beseitigungsanspruch aus und sah weiterhin großen Bedarf an
Bewusstseinsbildung im Umgang mit Diskriminierung.
Auch Ralph Schallmeiner von den Grünen sah den Weg zur
Gleichstellung keineswegs als abgeschlossen an. „Blinde Flecken“ im
Gesetz bestünden laut ihm insbesondere hinsichtlich
„intersektioneller Diskriminierung“, etwa von Menschen mit
Behinderungen und Migrationshintergrund. Zudem sprach sich
Schallmeiner für niederschwellige Möglichkeiten zur
Rechtsdurchsetzung sowie für bundesweit einheitliche Standards
anstelle föderaler Unterschiede aus.(Schluss) pst/wit
HINWEIS: Fotos dieser Veranstaltung sowie eine Nachschau auf
vergangene Veranstaltungen finden Sie im Webportal des Parlaments .
Die Veranstaltung wurde live in der Mediathek des Parlaments
übertragen und ist dort als Video-on-Demand abrufbar.