Bundespolizei: Verhandlungen mit Personalvertretung zu Dienstzeitmodell fortgesetzt

Wien (OTS) – Nach mehr als fünf Jahrzehnten wird das Dienstzeitmodell
der
österreichischen Polizei umfassend modernisiert, entbürokratisiert
und auf den Stand der Zeit gebracht. Damit wird, nach der
Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie und der Behördenreform,
nun der letzte noch ausständige Umsetzungsschritt gesetzt.

Mit der Neugestaltung des Dienstzeitmodells werden rein
systembedingte Überstunden sowie unplanbare Mehrbelastungen
reduziert. Ziel ist, ein flexibles und planbares Modell zu
entwickeln, mit dem das hohe Maß an Sicherheit und polizeilicher
Präsenz für die Bevölkerung unverändert gewährleistet wird. Ein
weiterer wesentlicher Aspekt ist die Einführung eines einheitlichen
Dienstsystems für alle Polizeiinspektionen in Österreich mit der
Möglichkeit, auch regionale Bedürfnisse zu berücksichtigen. Damit
wird nicht nur mehr Gerechtigkeit geschaffen, sondern auch eine klare
und konsistente Struktur für den gesamten Exekutivbereich.

Am gestrigen Abend, dem 1. Juni 2026, wurden die
Beratungsgespräche mit der Personalvertretung der Bundespolizei (
Zentralausschuss) fortgesetzt.

Enge Einbindung der Personalvertretung der Bundespolizei seit
Anfang März 2026

Zur Weiterentwicklung des Dienstzeitmodells für die Bundespolizei
wurde bereits frühzeitig mit der Einbindung des zuständigen Gremiums,
der Personalvertretung (Zentralausschuss), begonnen.

Ein erster Entwurf der Eckpunkte wurde dem Zentralausschuss Mitte
Februar 2026 übermittelt.

Nach zwei Informationsgesprächen Anfang März erfolgten am 26.
März 2026 und am 22. Mai 2026 die gesetzlich vorgesehenen
Beratungsgespräche.

Am 1. Juni 2026 wurde zu einem weiteren Beratungsgespräch mit
Bundesminister Gerhard Karner eingeladen. Insgesamt wurden damit seit
Anfang März 2026 fünf Informations- bzw. Verhandlungsgespräche
durchgeführt.

24-Stunden-Dienste, Journaldienststunden und Anzahl der
Plandienststunden an Wochenenden standen auf der Tagesordnung

Im Rahmen des gestrigen Beratungsgesprächs wurde in wesentlichen
Punkten das Einvernehmen im Hinblick auf die Durchführung der
Simulations- und Einführungsphase hergestellt.

Die Weiterentwicklung zur bedarfsorientierten Dienstplanung
stellt sicher, dass im Sinne der Sicherheit der Bevölkerung rund um
die Uhr ausreichend Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung
stehen. Nachtdienste werden zur besseren Aufrechterhaltung der
Einsatzfähigkeit verpflichtend mit vier Journaldienststunden
kombiniert. Unabhängig von der Anzahl der Nachtdienste können durch
jeden Bediensteten jedenfalls bis zu 16 Journaldienststunden
geleistet werden.

Zu Beginn der Verhandlungen wurde die Zahl der Plandienststunden
(also jener Stunden, die im Monatsbezug inkludiert sind), die an
Wochenenden zu leisten sind, auf bis zu 48 Stunden festgelegt. Im
Rahmen der Verhandlungen wurde nunmehr angeboten, diese Zahl um acht
Stunden auf bis zu 40 Plandienststunden am Wochenende zu reduzieren.
Sollten zur Abdeckung des Dienstbetriebes mehr Stunden von den
Bediensteten zu leisten sein, werden diese auch als Überstunden
gewertet und finanziell vergütet.

In den fünf Einführungsbezirken werden während des Testbetriebes
weiterhin 24-Stunden-Dienste, im Ausmaß von 50 Prozent der bisher
geleisteten Anzahl, möglich sein. Für alle Bediensteten in diesen
Bezirken wurde überdies eine Belohnung in Höhe von 600 Euro
zugesichert.

Regelmäßige Jour-fix mit der Personalvertretung ab Start des
Einführungsbetriebs

Mit Beginn des Einführungsbetriebs wird ein 14-tägiger Jour-fix
mit der Personalvertretung im Zentralausschuss eingerichtet. Die
betroffenen Dienststellenausschüsse werden zudem in die wöchentlichen
Evaluierungen in den Einführungsbezirken eingebunden. Dadurch ist ein
strukturierter und zeitnaher Austausch gewährleistet.

Wer mehr leistet, wird auch mehr verdienen können

Das neue Dienstzeitmodell bietet nicht nur mehr Flexibilität,
sondern sorgt auch für mehr Gerechtigkeit. Es wird die Möglichkeit
geben, auf freiwilliger Basis mehr Überstunden zu leisten – dazu
werden Überstundenpools in den Bezirken geschaffen, für die sich
Bedienstete melden können. Es wird aber auch die Möglichkeit zu mehr
Freizeitorientierung geben, die infolgedessen mit weniger Verdienst
einhergeht. Die Entscheidung darüber liegt – im Gegensatz zu bisher –
bei den Polizistinnen und Polizisten selbst. „Wer mehr leistet, wird
auch mehr verdienen können“, hielt Innenminister Gerhard Karner nach
dem Beratungsgespräch fest.

Die bisher kolportierten Gehaltseinbußen würden daher jeglicher
sachlichen Grundlage entbehren.

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