Bundesratspräsident Stotter: „Ohne Bundesrat fehlt den Ländern die Stimme im Parlament.“

Wien (PK) – Bundesratspräsident Markus Stotter weist die
Forderung
von NEOS nach einer Abschaffung des Bundesrates entschieden zurück.
Der Bundesrat sei ein zentraler Bestandteil des österreichischen
Parlamentarismus und ein wesentliches Element des föderalen Systems
der Republik.

„Der Bundesrat ist das einzige Organ auf Bundesebene, das die
Interessen der Bundesländer unmittelbar im Gesetzgebungsprozess
repräsentiert“, erklärte Stotter. Föderalismus braucht eine
institutionalisierte Vertretung der Länder. „Ohne den Bundesrat gäbe
es keine eigene Stimme der Bundesländer auf Bundesebene.“ Auch die
verfassungsrechtliche Architektur der Zweiten Republik sei bewusst so
gestaltet worden; sie basiere auf dem Gedanken einer ausgewogenen
Machtbalance zwischen Bund und Ländern.

Der Bundesrat wirkt aktiv an der Gesetzgebung mit und sei weit
mehr als ein Gremium, das Gesetze lediglich verzögere. Bundesrätinnen
und Bundesräte bringen ihre Expertise bereits früh im
Gesetzgebungsprozess ein, etwa in den gemeinsamen Klubberatungen mit
den Nationalratsabgeordneten, in denen Regierungsvorlagen diskutiert
werden. „Gerade dort achten Bundesräte darauf, dass Gesetze auch die
Interessen der Länder und Gemeinden ausreichend berücksichtigen.
Diese Perspektive scheint bei NEOS offenbar wenig im Fokus zu
stehen.“

Darüber hinaus verfügt der Bundesrat mit dem aufschiebenden Veto
über ein Einspruchsrecht gegen Beschlüsse des Nationalrates. „Dieses
Instrument ermöglicht eine zusätzliche parlamentarische Kontrolle und
trägt dazu bei, Gesetze sorgfältig zu prüfen“, so Stotter. Der
Nationalrat könne einen Einspruch zwar durch eine neuerliche
Beschlussfassung überstimmen, müsse seine Argumente dafür jedoch
entsprechend begründen. „Gerade wenn Regierungsfraktionen im
Bundesrat keine Mehrheit haben, bietet das auch Oppositionsparteien
die Möglichkeit, ihre Argumente entsprechend darzulegen.“

Stotter betont auch die Bedeutung der Länderkammer für die
Wahrung regionaler Interessen. Österreich sei wirtschaftlich,
kulturell und strukturell sehr unterschiedlich. „Der Bundesrat sorgt
dafür, dass diese regionalen Besonderheiten im Gesetzgebungsprozess
berücksichtigt werden.“ In bestimmten Fällen verfügt der Bundesrat
deshalb über ein absolutes Vetorecht. Dies gilt etwa bei
Verfassungsgesetzen, durch die Kompetenzen der Länder eingeschränkt
werden, bei Staatsverträgen, die Angelegenheiten des selbständigen
Wirkungsbereichs der Länder betreffen, sowie bei Änderungen der
vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union.

Neben der Mitwirkung an der Gesetzgebung verfügt der Bundesrat
auch über umfassende Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung.
Dazu zählen schriftliche und mündliche Anfragen, Fragestunden und
Aktuelle Stunden. Über das Resolutionsrecht kann der Bundesrat
Anliegen an die Bundesregierung richten, und mit dem Zitationsrecht
kann er die Anwesenheit von Regierungsmitgliedern im Plenum oder in
Ausschüssen verlangen. In Ausschüssen werden zudem Auskunftspersonen
angehört sowie parlamentarische Enqueten und Expertenforen zu
wichtigen Zukunftsfragen abgehalten. Stotter verwies in diesem
Zusammenhang auch auf die Rolle des Bundesrates als „Zukunftskammer“.
„Der Bundesrat setzt regelmäßig Schwerpunkte bei langfristigen und
nachhaltigen Themen – oft noch bevor diese auf Bundes- oder
europäischer Ebene diskutiert werden.“

Abschließend stellte der Präsident klar: „Der Bundesrat ist die
Stimme der Länder im Parlament und ein wichtiger Bestandteil unseres
demokratischen Systems. Wer den Bundesrat abschaffen will, schwächt
den Föderalismus und damit die Balance unserer Republik.“ (Schluss)
red

Rückfragehinweis:

Mag. Thomas Neuhauser

Sprecher des Präsidenten des Bundesrates

Mobil +43 664 10 10 000

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