Wien (OTS) – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) begrüßt
die von der
Staatsanwaltschaft eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde. Sie ist nicht
nur ein juristischer Schritt, sondern ein Zeichen dafür, dass sich
die Gesellschaft noch nicht vollständig von der Würde und Seele eines
unmündigen Kindes abgewendet hat.
Zwtl.: Die Würde des Menschen ist unantastbar – auch die eines Kindes
Die Würde des Menschen – die Würde eines zwölfjährigen Mädchens –
darf nicht relativiert werden. Auch wenn die österreichische
Bundesverfassung das Prinzip der Menschenwürde nicht explizit in
einem Hauptartikel verankert, so verpflichtet sie doch alle
staatliche Gewalt zur Achtung und zum Schutz der persönlichen
Freiheit. Der Grundgedanke bleibt: Die Würde des Menschen ist
unantastbar.
Zwtl.: Ein Prüfstein für den Rechtsstaat
Wir fordern eine sorgfältige und gewissenhafte Überprüfung des
Urteils durch den Obersten Gerichtshof. Denn dieser Fall ist ein
Prüfstein für die moralische und gesetzliche Substanz unserer
Gesellschaft. Wenn nicht einmal das schwächste Glied geschützt wird,
wenn ein zwölfjähriges Kind nicht mit Empathie, sondern mit Verdacht
behandelt wird, wenn Täter zu Opfern und Opfer zu Täterinnen gemacht
werden, dann ist nicht nur das Recht verletzt – dann ist das
Vertrauen in das Zusammenleben und in den Rechtsstaat erschüttert.
Zwtl.: Die Täter-Opfer-Umkehr ist eine gesellschaftliche Schande
Die Täter-Opfer-Umkehr, bei der ein unmündiges Mädchen als
„sexwillige Täterin“ dargestellt wird, ist eine Schande für unsere
Gesellschaft. Sie ist ein Bruch mit dem ethischen Fundament, auf dem
jede demokratische Ordnung ruhen muss. Sie ist eine Verhöhnung der
Idee, dass Menschenwürde unantastbar ist.
Zwtl.: Herkunft ist nicht das Problem – das Versagen der Empathie
schon
Die Täter stammen mehrheitlich aus Syrien, aber auch aus Serbien,
der Türkei, Italien und Bulgarien. Doch die Herkunft steht hier nicht
im Zentrum der Empörung. Es ist die kollektive Unfähigkeit, ein Kind
als Kind zu sehen. Es ist die Umkehrung der Verantwortung, durch die
das Mädchen und ihre Mutter zu Täterinnen bzw.Schuldträgerinnen
gemacht werden.
Zwtl.: Die Verhöhnung als doppeltes Signal
Mehrere jugendliche Sexualtäter zeigen keinerlei Reue. Sie
missbrauchen den Raum des Rechtsstaats und die Bühne der Gerichte als
Showplattform und verhöhnen dabei öffentlich Anna und ihre Mutter.
Diese Form der Respektlosigkeit darf nicht toleriert werden. Sie
sendet ein doppeltes, falsches Signal:
– an die gesamte Gesellschaft, die auf Würde und Mitgefühl angewiesen
ist,
– und an Migrantinnen und Migranten, die sich um ein respektvolles
Zusammenleben und eine gelungene Integration bemühen.
Ein Rechtsstaat darf nicht zur Bühne für Zynismus und Demütigung
werden. Gerechtigkeit muss nicht nur gesprochen, sondern auch
würdevoll vollzogen werden.
Zwtl.: Politisches Versagen auf lokaler Ebene
Die TKG hat sich seit dem 4. März 2024 nicht geäußert , da die
Verfahren noch andauerten. Doch jetzt ist Schweigen keine Option
mehr. Die Wiener Türkinnen und Türken, insbesondere jene im Bezirk
Favoriten, empfinden diese Entwicklung als zutiefst verstörend.
Favoriten ist mit über 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern der
größte Bezirk Österreichs. Die Menschen dort haben Bezirksvorsteher
und Bezirksräte gewählt, damit ihre Stimme gehört und ihre Sorgen
ernst genommen werden. Doch viele berichten, dass ihre
Sicherheitsbedenken ignoriert wurden.
Zwtl.: Kritik wird nicht gehört – sie wird bekämpft
Auch politische Akteure mit migrantischem Hintergrund, die sich
öffentlichkeitswirksam präsentieren, haben sich nicht schützend vor
jene gestellt, die Missstände benennen. Vielmehr wurden kritische
Stimmen marginalisiert, diffamiert und systematisch ausgegrenzt. Die
Probleme wurden nicht gelöst – sie wurden verdrängt. Das Vertrauen in
die politische Vertretung ist tief erschüttert.
Zwtl.: Favoriten: Ein Bezirk im Ausnahmezustand
In Favoriten gibt es ein ernstzunehmendes Sicherheitsproblem.
Viele einheimische Migrantinnen und Migranten, die seit über sechzig
Jahren dort leben – insbesondere aus der Türkei – fühlen sich nicht
mehr sicher. Sie erleben seelische und körperliche Gewalt und viele
leben mit Stress und Angst. Doch nicht deshalb empfinden sie
Mitgefühl für das zwölfjährige Mädchen und ihre Mutter. Sie empfinden
es, weil sie wissen: Das hätte ihre Tochter sein können.
Viele von ihnen haben Töchter im selben Alter. Sie sehen nicht
nur ein Urteil – sie sehen eine Bedrohung für das, was sie als
gerecht empfinden. Was sie für ihre Töchter, Schwestern und
Enkelinnen fürchten, empfinden sie als zutiefst beschämend und
traurig.
Zwtl.: Ein Einspruch, der bleibt
Am 4. März 2024, 18 Monate nach der Tat, hat die TKG eine APA-OTS
unter dem Titel „Einspruch für die Würde der Schwächsten der
Gesellschaft“ veröffentlicht. Heute erneuern wir diesen Einspruch.
Zwtl.: Kinder haben Rechte – und Anspruch auf Schutz
So wie das Prinzip der Menschenwürde die Grundlage unserer
Verfassungsordnung ist, so ist es auch die Grundlage unseres
gesellschaftlichen Zusammenlebens. Artikel 1 der Charta der
Grundrechte besagt: „Auch Kinder haben Rechte und genießen den
besonderen Schutz des Staates.“ Dieser Schutz darf nicht zur Floskel
verkommen.