Wien (OTS) – “Die befristete Verlängerung von
Unterstützungsleistungen ist
wichtiger Schritt zur sozialen Absicherung in schwierigen Zeiten”, so
heute, Donnerstag, ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl anlässlich der Debatte
zum Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz im Nationalrat.
ÖVP-Wohnbausprecher Norbert Sieber ergänzt: “Durch den Wohnschirm
konnten in den vergangenen Jahren 16.000 Menschen vor Wohnungsverlust
bewahrt werden, darunter 13.000 Kinder.” Unterstützungsleistungen für
armutsgefährdete Haushalte wie der “Wohnschirm” sowie Sachleistungen
für Schülerinnen und Schüler sind derzeit bis Ende 2026 befristet.
Diese Hilfsmaßnahmen werden nun bis 31. Dezember 2029 verlängert.
Gödl erläutert: “Das Gesetz wurde 2022 in einer Ausnahmesituation im
Zuge der Corona-Pandemie eingeführt. In weiterer Folge hat auch der
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die damalige
Beschlussfassung notwendig gemacht.”
“Österreich verfügt über ein eng geknüpftes soziales Netz.
Gleichzeitig muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Sozialstaat
auch finanziert werden muss. Es stellt sich daher immer auch die
Frage der Gerechtigkeit. Rund 50 Prozent der
Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler tragen 94 Prozent des gesamten
Steueraufkommens und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur
Finanzierung öffentlicher Ausgaben”, so Gödl.
Weiters betont Gödl: “In den vergangenen Monaten waren wir bei
Staatsfinanzen, Inflationsbekämpfung und Wirtschaftswachstum auf
einem guten Weg.” Er verweist dabei unter anderem auf die 2-1-0-
Formel des Bundeskanzlers: Zu Jahresbeginn lag die Inflation bei rund
zwei Prozent und das Wirtschaftswachstum bei etwa einem Prozent. “Die
jüngsten geopolitischen Entwicklungen, insbesondere der Krieg im
Nahen Osten, haben jedoch auch in Österreich spürbare Auswirkungen,
etwa durch steigende Energie- und Treibstoffpreise.”
Sieber: “Die Verlängerung des Wohnschirms ist daher richtig und
notwendig. Gleichzeitig gilt: Gerade in herausfordernden Zeiten
müssen die eingesetzten Mittel regelmäßig überprüft und zielgerichtet
eingesetzt werden.”
Abschließend hält Gödl fest: “Wir stehen zu diesem Gesetz. Ein
funktionierender Sozialstaat braucht jedoch klare Leitlinien: Hilfe
für jene, die sie wirklich benötigen – bei gleichzeitiger
Verantwortung im Umgang mit öffentlichen Mitteln. Deshalb ist es auch
entscheidend, die Reform der Sozialhilfe weiter voranzutreiben.” (
Schluss)