Salzburg (OTS) – Die aktuelle Berichterstattung der „Krone“, wonach
eine
Gesetzesänderung Windräder am Mönchsberg oder Kraftwerke in
Schutzgebieten ermöglichen würde, ist sachlich falsch und
irreführend. Tatsächlich betrifft die Novelle ausschließlich die
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten Flächen.
Nicht den Bau von Windkraftanlagen.
„Ein Blick in den Gesetzestext hätte gereicht“, stellt der für
Raumordnung zuständige Salzburger Landesrat Martin Zauner klar, dass
am Mönchsberg selbstverständlich keine Windräder gebaut werden. Der
Gesetzestext sehe außerdem rein Regelungen für PV-Anlagen an bereits
versiegelten Flächen vor: „So absurd es ist, das überhaupt
klarstellen zu müssen, es gibt keine Pläne, keine Standorte, keine
Projekte und keine Entscheidungen in diese Richtung.“
Was derzeit passiert, sei nichts anderes als die verbindliche
Umsetzung einer EU-Richtlinie, zu der alle Bundesländer gesetzlich
verpflichtet sind: „Diese Richtlinie verlangt eine rein rechtliche
Grundlage für sogenannte Beschleunigungsgebiete für erneuerbare
Energie. Mehr nicht“, so Zauner. Die Kritik sollte sich gegen
realitätsfremde EU-Vorschriften richten, die unnötig kompliziert und
teuer in der Umsetzung sind.
Der Gesetzesentwurf stelle klar, dass Naturschutzgebiete,
Europaschutzgebiete, Nationalparks sowie sensible Vogelzugrouten
ausgeschlossen sind. Vorrang bei der Errichtung von Kraftwerken
erneuerbarer Energie haben bereits versiegelte oder vorbelastete
Flächen wie Dächer, Parkplätze oder bestehende Infrastruktur. Jede
mögliche Gebietsausweisung würde zudem eine Umweltprüfung erfordern:
„Doch nicht nur das. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist für uns
Freiheitliche stets das A und O bei derartigen Projekten“, so Zauner,
der darauf aufmerksam macht, dass es eine Fülle an notwendigen
Genehmigungsverfahren brauche, ehe es zur Umsetzung kommt und
schließt: „Wer aus einer Novelle, die auf PV-Anlagen abzielt,
„Windräder am Mönchsberg“ konstruiert, vermischt EU-Rechtspflicht mit
redaktionellen Schreibtischfantasie. Dabei hätte nur ein einziger
Blick ins Gesetz gereicht.“