NÖ: Platzhalterdemos der ÖVP anlässlich ihres Bundesparteitages vor Gericht

Wien (OTS) – Gestern verhandelte das Landesverwaltungsgericht in St.
Pölten eine
Maßnahmenbeschwerde gegen die Auflösung einer Protestkundgebung von 3
Personen vor dem Bundesparteitag der ÖVP gegen deren Haltung zum
Schweine-Vollspaltenboden. Der Behördenleiter hatte die Demo
aufgelöst, weil die ÖVP dort eine Platzhalterdemo angemeldet hatte,
ohne dass überhaupt eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz
stattfand. Vor Gericht sagte der Anmelder der Platzhalterdemo der
ÖVP, er sei dazu beauftragt worden, weil die Arena Nova gemeint habe,
„wenn dort wer anderer steht [gemeint: ein Protest des VGT], dann
können wir nichts machen“. Seinem Eindruck nach habe die von ihm
angemeldete Versammlung dazu gedient, die Gäste zum Parteitag zu
begrüßen und zum Parkplatz einzuweisen, was natürlich kein
Versammlungszweck sein kann. Dazu sind 300 m Gehsteig als Demo-Ort
angegeben worden. Vor Ort standen 3 Zelte der ÖVP an den Einfahrten.
Es gab aber keinerlei Materialien für eine Kundgebung, es wurde nicht
agitiert. Nach ständiger Judikatur der Höchstgerichte ist das keine
rechtmäßige Versammlung.

Im Jahr 2017 wurde das Versammlungsgesetz um einen § 7a
erweitert, der u.a. einen Schutzbereich um Versammlungen vorsieht.
Anlass waren Konflikte zwischen Rechts und Links bei
Gegenkundgebungen. Diese Bestimmungen nutzen aber jetzt Parteien,
Jagdverbände und Eventorganisator:innen, wie z.B. auch Sebastian
Bohrn-Mena, in verfassungswidriger Weise, um Proteste völlig zu
verhindern. Insbesondere die ÖVP, die ja bekanntermaßen seit Jahren
jeden Fortschritt im Tierschutz im Allgemeinen, und ein Ende des
Schweine-Vollspaltenbodens im Speziellen, zu bremsen versucht. So
auch am 29. März 2025 anlässlich ihres Bundesparteitages in der Arena
Nova in Wr. Neustadt.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch trat im Verfahren gestern als
Vertreter des Beschwerdeführers auf: „Die Behörde wäre zu einer
Prognose verpflichtet gewesen und hätte sofort sehen müssen, dass
diese angemeldete Versammlung der ÖVP keine rechtmäßige Versammlung
nach dem Versammlungsgesetz ist. Immerhin meldet die ÖVP regelmäßig
derartige Pseudokundgebungen an und Gerichte haben deren
verfassungswidrigen Platzhaltercharakter bereits bestätigt.
Spätestens vor Ort hätte die Behörde Anzeige gegen die ÖVP nach § 82
StVO erstatten müssen, weil die Straße offensichtlich zu
verkehrsfremden Zwecken benutzt wurde. Stattdessen behauptete der
Behördenvertreter gestern vor Gericht fälschlich, dass eine handvoll
Personen unter einem Zelt, die nichts tun, außer Autos einzuweisen,
eine Versammlung sind, und dass das Gesetz vorsehe, dass um jede
Versammlung im 50 m Umkreis keine andere Versammlung stattfinden
dürfe. Beides ist falsch. Derselbe Behördenvertreter hatte sogar vor
Ort am 29. März eine ÖVP-Plakette umhängen, was schon auf sein
Naheverhältnis zu dieser Partei hinweisen könnte. Möglicherweise war
er deshalb nicht in der Lage, das Gesetz zu vollziehen und die ÖVP
anzuzeigen, statt eine legitime und völlig legale Protestkundgebung
gegen den Schweine-Vollspaltenboden aufzulösen.“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

Datenschutzinfo