Wien (OTS) – Die Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden hat bei
ihrem jüngsten Treffen der Gruppe Verfassung und Verwaltung in Wien
ein weiteres konkretes Ergebnis erzielt: Gemeinsam mit dem Land Tirol
als aktuellem Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz einigte sich die
Bundesregierung mit den Mitgliedern der Reformpartnerschaft auf die
Ermöglichung des gebietskörperschaftsübergreifenden Einsatzes von
Amtssachverständigen.
Staatssekretär Alexander Pröll unterstreicht die Bedeutung der
Reform:
„ Mit der Öffnung der Vollziehungsbereiche ermöglichen wir erstmals
einen flexiblen Einsatz von Amtssachverständigen über Landesgrenzen
hinweg. Denn vor allem bei grenzüberschreitenden oder ähnlich
gelagerten Projekten macht es Sinn, den gleichen Amtssachverständigen
einzusetzen – und nicht alles von Neuem aufzurollen – das spart Zeit
und Geld. Diese Art von Sachverständigenpool bringt spürbare
Erleichterungen in der Zusammenarbeit und sorgt für deutlich
schnellere Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren.“
Staatssekretär Jörg Leichtfried : „Ein moderner Staat darf nicht
an starren Zuständigkeitsgrenzen scheitern. Durch den
gebietskörperschaftsübergreifenden Einsatz von Amtssachverständigen
ermöglichen wir nun, dass Fachwissen gezielt dort abgerufen werden
kann, wo es gebraucht wird. Damit werden vorhandene Expertise besser
genutzt und Verfahren beschleunigt. Diese Novelle ist ein weiterer
Schritt in Richtung Effizienz und ein wesentlicher Beitrag zum
Bürgerinnen- und Bürgerservice.“
Staatssekretär Sepp Schellhorn : „Der Mangel an Sachverständigen
ist ein Problem, das ich in Gesprächen immer wieder, wieder und
wieder gehört habe – von Unternehmen genauso wie aus der Verwaltung.
Mit dem österreichweiten Sachverständigenpool setzen wir endlich eine
langjährige Forderung um und ermöglichen einen pragmatischen,
effizienten Einsatz bestehender Ressourcen. Wir sitzen alle im selben
Boot: Wenn wir Verfahren beschleunigen, stärken wir den Standort und
schaffen Entlastung im System. Wir entfernen konsequent die vielen
Kiesel im Schuh, die uns alle langsamer voranschreiten lassen.“
„Der Tiroler Bundesländer-Vorsitz steht unter dem Motto ‚Bergauf
für Österreich‘. Damit es bergauf geht, müssen wir die
Rahmenbedingungen verbessern. Deshalb arbeiten wir konsequent daran,
Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Mit dem flexibleren
Einsatz von Sachverständigen schaffen wir eine wesentliche
Erleichterung. Wenn Behörden auf Sachverständige des Bundes und der
Länder zugreifen können, sichert dies, dass Verfahren rascher
werden“, ist Klubobmann Jakob Wolf , der das Vorsitzland Tirol in der
Gruppe Verwaltung und Verfassung vertritt, überzeugt.
Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger : „Wir begrüßen die
konstruktiven Gespräche im Rahmen der Reformpartnerschaft. Für Städte
und Gemeinden ist es im Kontext der Digitalisierung der Verwaltung
wichtig, dass Digitalisierungsprozesse auch auf kommunaler Ebene gut
umsetzbar sind und gemeinsam mit Bund und Ländern erarbeitet werden.“
Derzeit sind Behörden verpflichtet, eigene Amtssachverständige
heranzuziehen. Aufgrund der strikten Trennung der
Vollziehungsbereiche von Bund und Ländern war es bislang nicht
zulässig, Amtssachverständige anderer Länder direkt einzusetzen. Mit
einer neuen Verfassungsbestimmung sollen Behörden Amtssachverständige
anderer Gebietskörperschaften unbürokratisch einsetzen können, wenn
eigene Ressourcen fehlen oder überlastet sind.
Bereitgestellte Sachverständige gelten im jeweiligen Verfahren
als eigene Amtssachverständige der ersuchenden Behörde – insbesondere
im Hinblick auf Weisungszusammenhang und Haftung. Für ihre Tätigkeit
fallen nur geringe Kommissionsgebühren an. Ein Gesetzesentwurf wurde
dazu ausgearbeitet und wird in den nächsten Tagen in öffentliche
Begutachtung geschickt – eine Umsetzung ist noch im Sommer 2026
geplant.
Ziel der Reform ist eine effizientere Nutzung vorhandener
Ressourcen aus ganz Österreich, die Reduktion von
Verfahrensverzögerungen und eine zusätzliche Beschleunigung von
Verwaltungsverfahren.