WKO-Fachverbände empört: Verordnungen treten in Kraft, aber Details fehlen bis zuletzt

Wien (OTS) – Einen Tag vor Inkrafttreten der Verordnungen liegen der
Branche noch
immer keine konkreten Umsetzungsdetails vor. Die WKO-Fachverbände
Energiehandel sowie Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie sprechen
von einem unprofessionellen Vorgehen und warnen vor massiven
Problemen in der Praxis.

„Es ist eine Zumutung, dass einen Tag vor Inkrafttreten der
Verordnungen weder die Verordnung selbst noch die konkreten
Einzelheiten bekannt sind“, kritisiert Jürgen Roth, Obmann des
Fachverbands Energiehandel: „Wir stehen vor umfangreichen
Meldeverpflichtungen, wissen aber bis heute nicht, wie wir diese
überhaupt umsetzen sollen. Mit den Verordnungen wird massiv in einen
hochkomplexen Markt eingegriffen, ohne den betroffenen Unternehmen
die notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.“

„Regulatorische Unsicherheit dieser Art gefährdet nicht nur den
Wettbewerb, sie trifft uns an einer besonders empfindlichen Stelle:
der Versorgungssicherheit“, warnt Hedwig Doloszeski,
Geschäftsführerin des Fachverbands Energierohstoff- und
Kraftstoffindustrie: „Österreich ist auf Importe angewiesen – und wir
dürfen und können es uns nicht leisten, diese durch planlose
Eingriffe und fehlende Rechtssicherheit zu gefährden. Wer die
Rahmenbedingungen für Importeure verschlechtert, spielt mit der
Energieversorgung des ganzen Landes.“

Alarmierend sind auch die Auswirkungen auf kleine und mittlere
Betriebe: „Dieses Vorgehen ist unprofessionell und eine Zumutung für
eine Branche, in der es um Versorgungssicherheit geht und in der
viele Kleinstbetriebe mit existenziellen Ängsten konfrontiert sind“,
warnt Roth: „So darf man mit einer systemrelevanten Branche nicht
umgehen.“

Die beiden Fachverbände appellieren an die Bundesregierung, die
Verordnung zu verschieben und grundlegend zu überarbeiten. Die
Branchenvertretung steht bereit, gemeinsam mit den Expert:innen aus
den Ministerien praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die den
Wettbewerb, die Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche
Stabilität der Unternehmen nicht in Gefahr bringen. (PWK137/ST)

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