Wien (OTS) – Das Gewerbe und Handwerk beurteilt die
Hitzeschutzverordnung, die in
der Vorwoche beschlossen wurde, kritisch. „Das ist eine unnötige
Verordnung“, sagt Manfred Denk , Obmann der Bundessparte Gewerbe und
Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Es gibt bereits
jetzt Regeln mit umfassenden Verpflichtungen. Mit der Verordnung wird
es lediglich um ein Vielfaches bürokratischer. In der Praxis heißt
das: Formulare, Formulare, Formulare – das konterkariert die
angekündigten Entbürokratisierungsbemühungen.“
Schon jetzt verpflichte das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) die
Unternehmen dazu, klimabedingte Gefahren zu evaluieren, geeignete
Schutzmaßnahmen und eine entsprechende Rangfolge festzulegen. Dies
ermögliche allerdings eine gewisse Flexibilität für eine
praxisgerechte und branchenspezifische Umsetzung.
Die Hitzeschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber, deren
Arbeitnehmer im Freien arbeiten, zu umfassenden
Gefährdungsbeurteilungen. Sobald eine Hitzewarnung der Stufe 2 (ab 30
°C) ausgerufen wird, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Die WKÖ wird
Mitgliedsbetriebe zwar mit Musterevaluierungen bestmöglich
unterstützen, der bürokratische Aufwand bleibt aber bestehen.
„Solche starren, branchenübergreifenden Vorgaben gehen an der
Realität vorbei und sind für viele Betriebe nicht praktikabel“, so
Denk: „In der Praxis schaffen es die Arbeitgeber und ihre
Beschäftigten schon jetzt, gemeinsam geeignete Schutzmaßnahmen
festzulegen und umzusetzen. Diese in den Betrieben gelebte
Verantwortung wird jedoch durch detailverliebte Regulierung verdrängt
statt unterstützt.“
Der Verwaltungsaufwand treffe Betriebe genau in arbeitsintensiven
Phasen und schaffe Rechtsunsicherheit ohne Mehrwert für den
Arbeitnehmerschutz. Umso mehr müsse jetzt, wie im Entwurf der
Hitzeschutz-Verordnung verankert und im Bürokratieabbaupaket
versprochen, der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ konsequent
Anwendung finden, fordert Denk. (PWK544/HSP)