Gesundheit

VertretungsNetz: Auch im Pflegeheim muss genug zum Leben bleiben

Wien (OTS) – Wer im Pflegeheim wohnt, muss zur Finanzierung des
Heimplatzes,
sofern man diesen nicht zur Gänze selbst bezahlen kann, die Pension
zu 80 Prozent abtreten. Ebenso erhält man von dem gewährten
Pflegegeld nur einen geringen Restbetrag, ein sogenanntes
„Taschengeld“ ausbezahlt. Die zwei jährlichen Sonderzahlungen zur
Pension wurden bisher jedoch nicht zur Finanzierung herangezogen. Die
Landessozialreferentenkonferenz spricht sich nun dafür aus, auch auf
dieses Geld zuzugreifen. Das Argument: Es werde ohnehin das gesamte
Leben im Pflegeheim finanziert.

Der Erwachsenenschutzverein VertretungsNetz vertritt viele
Menschen mit Behinderungen, die in betreuten Einrichtungen wohnen.
Daher weiß man hier auch genau, dass das Argument nicht richtig ist.

“ Vieles ist trotz einer Heimunterbringung selbst zu bezahlen,
etwa Bekleidung und Schuhe, gewünschte Körperpflegeartikel, Friseur
und Fußpflege. Dazu kommen Selbstbehalte für Zahnmedizin, Impfungen,
Hörgeräte, Brillen oder auch privat zu zahlende Medikamente. Und dann
haben ältere Menschen natürlich auch ganz individuelle Bedürfnisse.
Auch sie möchten etwa ab und zu ein Kaffeehaus besuchen, einen
Ausflug unternehmen oder mit Angehörigen über ein Handy in Kontakt
bleiben “, gibt Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter
Erwachsenenvertretung, zu bedenken.

Zwtl.: Viele leben von 10 Euro am Tag

Auch ein Blick auf die Zahlen rückt die Verhältnisse zurecht:
Viele Klient:innen von VertretungsNetz beziehen eine Mindestpension.
Alleinstehende erhalten derzeit 1.308,39 Euro. Davon verbleiben bei
stationärer Unterbringung auf Kosten der Sozialhilfe 20 %, also rund
260 Euro. Mit dem Taschengeld aus dem Pflegegeld von 10 % der Stufe
3, etwa 60 Euro, verfügen viele Heimbewohner:innen somit über
insgesamt rund 320 Euro im Monat. Das sind nur knapp 10 Euro pro Tag.
Der 13. und 14. Pensionsbezug ist deshalb extrem wichtig, weil die
Menschen damit nicht alltägliche Ausgaben abfedern können.

„ Auch ältere und pflegebedürftige Menschen möchten weiterhin
entscheiden, welche persönlichen Bedürfnisse sie sich erfüllen
wollen, welches Genussmittel oder Pflegeprodukt sie gerne haben.
Hierbei geht es nicht um ‘besondere’ Ausgaben und Anschaffungen,
sondern schlichtweg um ein würdevolles Leben im höheren Alter und die
Teilnahme an der Gemeinschaft. Österreich hat sich mit der
Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet,
Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben in der
Gemeinschaft zu ermöglichen, ihre Menschenwürde auch in höherem Alter
zu achten und ihre Absonderung von der Gesellschaft zu verhindern.
Demgegenüber zeigt schon die Bezeichnung ‚Taschengeld‘, wie die
Gesellschaft zu erwachsenen Menschen steht, die in Pflegeheimen leben
,“ sagt Marlovits.

Zwtl.: Sonderzahlungen wichtig für Lebensqualität und
Selbstbestimmung

Auch VertretungsNetz spricht sich für eine einheitliche
Handhabung aus, was die Pflegefinanzierung angeht – aber nicht auf
Kosten von Menschen, die armutsbetroffen sind. So rechnen manche
Landesbehörden sogar private Spenden in Notlagen als eigenes
Einkommen im Rahmen der Sozialhilfe an. Das Land Tirol zieht Menschen
mit Behinderungen die erhöhte Familienbeihilfe ab, obwohl gesetzlich
ganz klar geregelt ist, dass dieser Betrag Mehrkosten abfedern soll,
die durch eine Behinderung entstehen. In Kärnten wiederum kämpft
VertretungsNetz gegen intransparente Heimklauseln, die zu teils
absurden Zusatzkosten für Bewohner:innen führen wie etwa Zuschläge
für einen Balkon oder Leihgebühren für ein TV-Gerät.

„ Wir brauchen eine faire und einheitliche Regelung der
Pflegefinanzierung. Es darf aber nicht sein, dass Heimbewohner:innen
am Ende des Monats kaum mehr das Nötigste zur Verfügung haben. Auch
wer pflegebedürftig ist, bleibt ein erwachsener Mensch mit eigenen
Bedürfnissen und Wünschen. Der 13. und 14. Pensionsbezug ermöglicht
es, notwendige und persönliche Ausgaben zu finanzieren, die von der
Einrichtung nicht abgedeckt werden. Diese oft geringen Beträge
ebenfalls für die Finanzierung der Heimkosten heranzuziehen, würde
den finanziellen Spielraum dieser Menschen weiter einschränken – und
damit ihre Selbstbestimmung und Lebensqualität “, so Marlovits
abschließend.

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