Wien (OTS) – Eine Rückgabeempfehlung gab der Beirat zunächst im Falle
von
insgesamt 24 Musiknotenblättern in der Österreichischen
Nationalbibliothek ab, die seitens der Provenienzforschung Walter
Benedikt zugeordnet werden konnten. Neben seiner Tätigkeit als
Kaufmann trat er als Komponist, Dirigent, aber auch als Flötist und
Pianist hervor, dessen Werke im Radio und verschiedenen Wiener
Konzertsälen gespielt wurden. Als Jude nach dem „Anschluss“ von
Verfolgung bedroht, ergriff er gemeinsam mit seiner Familie im August
1938 die Flucht aus Wien und ließ sich in den USA nieder. Sein
Umzugsgut, das er der Spedition Bäuml übergeben hatte, sollte Wien
jedoch nie verlassen. Vielmehr wurden die Vermögenschaften seitens
der „Verwaltungsstelle für jüdisches Umzugsgut der Gestapo“ (Vugesta)
verwertet. Im Zuge dessen gelangten auch die gegenständlichen
Musiknoten – 22 Kompositionen Walter Benedikts und zwei Stücke Adolf
Jensens, die Benedikts Stempel tragen – an die Nationalbibliothek.
Sie sollen nun an die Rechtsnachfolger:innen des Komponisten, der
1948 in New York unter seinem amerikanisierten Nachnamen Benedict
starb, restituiert werden.
In den Beständen der Österreichischen Nationalbibliothek ordnete
die Provenienzforschung des Weiteren 615 Inventarnummern dem Autor,
Journalisten und Übersetzer Max Hayek zu, der innerhalb des Wiener
Kunst- und Kulturlebens, unter anderem im sogenannten „Teschner-
Kreis“, bestens vernetzt war, wovon zahlreiche erhaltene
Korrespondenzen zeugen. Hayek, der 1907 aus der Israelitischen
Kultusgemeinde ausgetreten war, wurde ab dem „Anschluss“ als jüdisch
verfolgt und mehrfach von der Gestapo verhaftet. Zum Jahreswechsel
1938/39 floh er ins vermeintlich sichere Ausland, nach Brüssel, wo er
jedoch erneut vom NS-Regime eingeholt wurde und gezwungen war, sich
als Jude zu registrieren. Im Mai 1944 wurde Max Hayek nach Auschwitz
deportiert, wo er vermutlich gleich nach der Ankunft ermordet wurde.
Zahlreiche weitere Familienmitglieder fanden einen gewaltsamen Tod in
der Shoah, weshalb weder Rückstellungsanträge noch
Todeserklärungsverfahren nach 1945 geführt wurden. Im Jahr, in
welchem Max Hayek im Lager ums Leben kam, lieferte sein Freund, der
Burgschauspieler Hans Marr, dessen umfangreiche Fotosammlung in der
Nationalbibliothek ab, die dort 1948 inventarisiert wurde; diese
Übergaben wertete der Beirat als nichtige Rechtshandlung und empfahl
die Restitution der Fotografien an die Rechtsnachfolger:innen nach
Max Hayek.
Abschließend befasste sich der Beirat mit 21 Theaterzeichnungen
und -grafiken, die 1951 unter „Ältere Bestände (Grün)“ im
Theatermuseum verzeichnet worden waren. Die Kommission für
Provenienzforschung vermochte hinter diesem Eintrag den prominenten
Bühnenschriftsteller Alfred Grünwald auszumachen, der nach dem
„Anschluss“ u.a. gemeinsam mit Bruno Kreisky in „Schutzhaft“ war und
in weiterer Folge mit seiner Familie aus Wien flüchtete. Über Teile
seiner Kunstsammlung verhängte die Zentralstelle für Denkmalschutz
die Ausfuhrsperre und übergab sie der damals zur Nationalbibliothek
gehörenden Theatersammlung. Der übrige Hausrat wurde der Familie
Grünwald nach Paris nachgeschickt, von wo sie angesichts der
deutschen Besetzung Frankreichs – nunmehr ohne ihr Mobiliar –
weiterflohen und schließlich die Überfahrt über den Atlantik
antraten. Während Alfred Granville Grünwald und nach seinem Tod 1951
seine Kinder sich um die Rückstellung des einst großen Vermögens
bemühten und auch Teile zurückerhielten, verblieben die 1938
zurückbehaltenen Kunstblätter im Theatermuseum. Der Beirat erkannte
die ihrer Übernahme zugrundeliegenden Rechtshandlungen als nichtig
und empfahl ihre Restitution.
Die bei der heutigen Sitzung gefassten Beschlüsse des Beirats,
die Bundesminister für Kunst und Kultur, Andreas Babler, zur
Entscheidung vorgelegt werden, sowie Informationen zur Arbeit der
Kommission für Provenienzforschung sind unter
www.provenienzforschung.gv.at abrufbar.
Rückfragehinweis:
Dr. Pia Schölnberger, Leiterin der Geschäftsstelle des
Kunstrückgabebeirats
+43 1 71606 851170, [email protected]