Wien (OTS) – Die Bundesregierung bringt mit der Anpassung der
Buchführungsgrenzen
sowie einem neuen Aktivierungswahlrecht für immaterielle
Vermögenswerte weitere Entbürokratisierungsschritte für Unternehmen
auf den Weg. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten und den
Wirtschaftsstandort zu stärken.
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl: „Mit den heute
beschlossenen Entlastungsschritten unterstützen wir gezielt
Österreichs KMU und Start-ups. Dabei verbessern wir die
Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten spürbar, indem wir
die Buchführungsgrenzen deutlich anheben. Damit sorgen wir für mehr
Planbarkeit und weniger Bürokratie. Mit dem neuen
Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte schaffen wir
darüber hinaus bessere Voraussetzungen, um Innovation sichtbar zu
machen und den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern. Das ist ein
wichtiger Impuls für Innovation, Wachstum und somit für die Stärkung
des Wirtschaftsstandorts Österreich.“
Anhebung der Buchführungsgrenzen
Künftig soll die Buchführungspflicht erst ab einem Umsatz von 1
Million Euro greifen.
Was ist neu im Überblick:
– Höhere Schwellenwerte: Anhebung der Umsatzgrenze von 700.000 Euro
auf 1 Mio. Euro
– Weniger Bürokratie: Mehr Betriebe können bei der Einnahmen-Ausgaben
-Rechnung bleiben
– Mehr Planbarkeit: Betriebe sollen nicht durch Inflation und
Preissteigerungen in aufwendigere Bilanzierungspflichten rutschen.
Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte
Bisher konnten selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte,
wie etwa eigenentwickelte Software oder Patente, nicht wie physische
Gegenstände in der Bilanz aktiviert werden. Mit dem neuen
Aktivierungswahlrecht in § 197 Abs. 2 UGB soll sich das künftig
ändern:
– Sichtbare Innovationsleistung: Unternehmen können ihre geschaffenen
Werte in der Bilanz darstellen
– Stärkere Eigenkapitalbasis: Verbesserte Bonität und bessere Ratings
bei Banken
– Leichterer Zugang zu Kapital: Investoren erkennen den tatsächlichen
Unternehmenswert schneller
Zusätzlich wird mit der Novelle der EU-Omnibus-Rechtsakt zur
Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt. Der
Entwurf befindet sich derzeit in der interministeriellen
Koordinierung.