Wien (OTS) – Anlässlich des Tags des Blindenführhundes am 29. Jänner
2026 richtet
die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs einen
Appell gegen falsch verstandene Hundeliebe. Blindenführhunde sind
hochqualifizierte Hilfsmittel zur sicheren Orientierung und
Mobilität. Wer sie ablenkt, kann einen Menschen gefährden.
Assistenzhunde zu streicheln, füttern oder gar zu hänseln
verursacht ein hohes Risiko. Blindenführhunde tragen große
Verantwortung. Sie müssen Hindernisse erkennen, sichere Wege finden,
Gefahren einschätzen und im Ernstfall sogar Kommandos verweigern, um
ihre Halter:innen zu schützen. Um dieser Verantwortung gerecht zu
werden, durchlaufen sie eine kostspielige Ausbildung in der Höhe von
knapp 40.000 Euro. Zudem müssen sie bestimmte Eigenschaften wie
Konzentrationsvermögen, Wesensfestigkeit und Ruhe mitbringen. Sie
sind Profis auf vier Pfoten.
Rechtlich ist die Stellung von Blindenführhunden klar geregelt:
Gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) zählen Blindenführhunde zu
den Assistenzhunden. Als solche sind sie anerkannte Hilfsmittel.
Daraus ergibt sich auch ein umfassendes Zutrittsrecht :
Blindenführhunde müssen nach Artikel 7 der Bundesverfassung überall
dort Zutritt haben, wo auch ihre Halterinnen und Halter Zutritt haben
– etwa zu Geschäften, Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln,
Behörden oder medizinischen Einrichtungen.
Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
begleitet blinde und sehschwache Menschen beim Thema Führhunde. Über
die Beratung vorab hinaus, wurde beispielsweise jüngst ein Vortrag
zum Thema „Erste-Hilfe beim Blindenführhund“ mit Mag. Karl
Weissenbacher, Leiter der Prüf- und Koordinierungsstelle
Assistenzhunde und Therapiebegleithunde vom Messerli
Forschungsinstitut, durchgeführt. Denn Blindenführhunde sorgen für
Sicherheit, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Und ja: für ganz
viel Liebe.