Wien (OTS) – „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass die
Beschlagnahmung und Versteigerung von Fahrzeugen bei extremen
Geschwindigkeitsübertretungen auch dann möglich sein muss, wenn es
sich um Leasingfahrzeuge handelt, ist ein wichtiger Schritt. Wir
haben uns immer dafür eingesetzt, dass die Versteigerung von Raser-
Autos bei allen Autos konsequent umgesetzt wird. Dass nun bestätigt
wurde, dass dies auch rechtskonform bei Leasingautos möglich ist, ist
ein großer Erfolg für die Verkehrssicherheit“, begrüßt Elisabeth
Götze, Verkehrssprecherin der Grünen, die aktuelle Entscheidung des
VfGH.
Bisher konnten Fahrzeuge, die nicht im Eigentum des Lenkers
standen, nicht beschlagnahmt werden. Diese Ungleichbehandlung hat nun
auch der Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig bestätigt. „Es
darf keinen Unterschied machen, ob ein Auto gekauft oder geleast ist,
wenn Menschenleben durch rücksichtsloses Rasen gefährdet werden. Wer
massiv zu schnell unterwegs ist, gefährdet andere – und muss mit
klaren Konsequenzen rechnen“, betont Götze.
Die Möglichkeit, Fahrzeuge bei besonders gravierenden
Geschwindigkeitsübertretungen dauerhaft abzunehmen und zu
versteigern, ist ein wichtiger Bestandteil moderner Verkehrspolitik.
Sie dient nicht nur der Abschreckung, sondern schützt konkret
Menschenleben. „Raser riskieren nicht nur ihr eigenes Leben, sondern
auch das anderer. Diese Maßnahmen sind notwendig, geeignet und
verhältnismäßig – das wurde nun höchstgerichtlich bestätigt. Jetzt
können wir noch konsequenter gegen extreme Raserei vorgehen“, so
Götze abschließend.