WKÖ-Kraus-Winkler: „Erleichterungen bei der Betriebsnachfolge sind für den heimischen Tourismus überlebenswichtig“

Wien (OTS) – 75 % der österreichischen Tourismusbetriebe planen in
den nächsten
zehn Jahren eine Übergabe, mehr als die Hälfte (56 %) innerhalb der
Familie. 80% der Gastronomie und Hotelbetriebe sind
Familienunternehmen, die immer wieder Resilienz und Kontinuität unter
Beweis stellen. „Um die Wettbewerbsfähigkeit und die familiären
Betriebsstrukturen als wesentlichen Teil des touristischen
Erfolgsmodells Österreichs zu erhalten, ist eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Betriebsübergaben dringend notwendig. Die KMU‘s
sind das Rückgrat unsere Branche und wesentlich für den Erhalt des
Tourismus in den Regionen. Ich freue mich, dass mit der Nachfolge-
Taskforce eine wichtige Initiative gesetzt wurde, um Verbesserungen
bei Betriebsübergaben entlastend und unbürokratisch auf den Weg zu
bringen“, betont Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte
Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ).

Bereits im Regierungsprogramm sind wichtige Maßnahmen verankert
worden – entscheidend ist nun die rasche Umsetzung.
Bundesspartenobfrau Kraus-Winkler verweist auf eine Reihe dringend
notwendiger Reformen, die Übergaben erleichtern und familiengeführte
Betriebe entlasten sollen. Dazu zählt insbesondere die Anhebung des
seit 1975 unveränderten Freibetrags für Veräußerungsgewinne bei
Betriebsübergaben, der ab 2027 von derzeit 7.300 Euro auf 45.000 Euro
steigen soll. Ebenso soll das Berufsverbot für die Nutzung des
Hälftesteuersatzes entfallen.

Wichtig ist die Senkung der Altersgrenze für die
Tarifbegünstigung beim Hälftesteuersatz von 60 auf 55 Jahre. In
Tourismusbetrieben sind frühe Erwerbsbiografien üblich: Viele
Unternehmerinnen und Unternehmer steigen früh in den Betrieb ein und
verfügen mit 55 Jahren bereits über mehr als 35 Jahre
Berufserfahrung. Eine Anpassung würde die Realität in der Branche
widerspiegeln, Planungssicherheit erhöhen und Übergaben erleichtern.

Außerdem braucht es, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, eine
Verstärkung der gewerblichen Tourismusförderung mit einem klar
definierten Förderschwerpunkt für Investitionen anlässlich von
Betriebsübergaben. Zudem ist eine Absenkung der Mindestbesitzdauer
für die Möglichkeit, Veräußerungsgewinne steuerlich über drei Jahre
zu verteilen, sowie eine Ausdehnung dieses Zeitraums auf fünf Jahre,
um die Progression stärker abzufedern.

Im Entbürokratisierungspaket ist bereits die Verlängerung der
Grace Period im Betriebsanlagenrecht von drei auf fünf Jahre
vorgesehen. Bei laufenden Überprüfungen muss weiterhin das Prinzip
„Beraten statt Strafen“ im Vordergrund stehen, um Nachfolgerinnen und
Nachfolger nicht zusätzlich zu belasten. Darüber hinaus kann eine
eigene „Betriebsübernahme-Abschreibung“ in den ersten drei Jahren,
ein Lohnnebenkosten-Vorteil für Betriebsübernahmen analog zur
Neugründungsförderung sowie mehr Flexibilität in der Raumordnung bei
Verwendungsänderungen weitere Hürden abbauen.

„Damit die Unternehmergeneration von morgen erfolgreich starten
kann, müssen wir ihnen den Weg frei machen, damit sie die Betriebe
sicher in die nächste Generation führen können“, betont Kraus-Winkler
abschließend. (PWK520/EL)

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