Wien (OTS) – Als „gute Nachricht“ für all jene, die Interesse an der
Arbeit des
Parlaments haben, die wissenschaftlich arbeiten und die sich für
direkte Demokratie einsetzen und daran teilhaben wollen, bezeichnete
heute der freiheitliche Klubobmann-Stellvertreter und
Bereichssprecher für Geschäftsordnung und Immunität, NAbg. Mag.
Norbert Nemeth in seiner Rede die Änderungen der Geschäftsordnung in
Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz. Er betonte in
diesem Zusammenhang auch die Bedeutung direktdemokratischer
Referenden für Österreich: „Die direkte Demokratie in Österreich
boomt – seit 2020 wurden mehr Volksbegehren eingebracht als von 1960
bis 2020. Uns Freiheitlichen ist der Ausbau der direkten Demokratie
ein besonderes Anliegen, zumal wir nicht nur im Parlament seit vielen
Jahren entsprechende Initiativen gesetzt haben, sondern auch in
unserem Programm für die Nationalratswahl 2024 ein sehr umfangreiches
Konzept zu deren Stärkung der vorgelegt haben. Zum Vergleich: Im
Regierungsprogramm der schwarz-rot-pinken Ampelkoalition findet sich
keine einzige Silbe über die Stärkung der direkten Demokratie. Das
ist eigentlich eine Schande!“
Mit der Implementierung der Informationsfreiheit würden
jedenfalls hinkünftig Informationen von sogenanntem „Allgemeinen
Interesse“ auf der Homepage des Parlaments abgebildet. Was in welcher
Art und Weise zu veröffentlichen sei, dazu gebe es seitens des
Präsidenten des Nationalrates „ein umfangreiches Papier mit den
entsprechenden Detailregelungen.“ „Dadurch ist gewährleistet, dass ab
1. September die Informationsfreiheit jedenfalls im Bereich des
Parlamentes umgesetzt sein wird“, betonte Nemeth und bedankte sich
auch bei all jenen Mitarbeitern, durch deren Arbeit diese Reform erst
umgesetzt werden konnte.
„Worüber man sich allerdings in Zukunft unterhalten wird müssen,
ist die Problematik der Beantwortungsfristen. Gemäß
Informationsfreiheitsgesetz hat jeder Bürger das Recht, binnen vier
Wochen eine Antwort zu erhalten. Das ist auch gut so. Abgeordnete,
die am Rahmen ihres Interpellationsrechts Anfragen an einen Minister
stellen, haben sich hingegen mit acht Wochen Antwortfrist zu
begnügen. Das wird so nicht stehen bleiben können. Darüber werden wir
uns in weiterer Folge noch unterhalten, Anträge einbringen und eine
Debatte im Geschäftsordnungsausschuss und hier im Plenum führen“,
kündigte Klubobmann-Stellvertreter Nemeth an.
Insgesamt ortete Nemeth eine gewisse Art „juristischer Inflation“
an Geschäftsordnungsänderungen: „Die Geschäftsordnung des
Nationalrates wurde 1920 bereits beschlossen, in der vorliegenden
Form 1975. Und seither wurde sie 29-mal geändert. Allein in der
letzten Gesetzgebungsperiode sieben Mal. Die Erste Republik fand mit
fünf Änderungen das Auslangen. Es gibt Novellierungen, die zu
begrüßen sind, allerdings auch solche, die völlig überflüssig sind.
Zu diesen zählen vor allem jene, bei denen unreflektiert EU-Recht
inkorporiert wird. Den damit wird lediglich ‚totes Recht‘ erzeugt und
darüber hinaus die Lesbarkeit unserer Geschäftsordnung gemindert.“