Gesundheit

SLAPP-Prozess: VGT eröffnet Petition an SPAR, aus Vollspaltenfleisch auszusteigen

Wien (OTS) – SPAR sagt selbst von sich, dass SPAR für 40 % des im
Lebensmitteleinzelhandels in Österreich verkauften Schweinefleischs
verantwortlich ist. Nachdem ein Gespräch mit SPAR Anfang 2022 gezeigt
hat, dass SPAR den Ausstieg aus der Schweinehaltung auf
Vollspaltenboden nicht unterstützen wird, begann der VGT mit
Protesten vor SPAR-Filialen. SPAR reagierte mit einer großen SLAPP-
Klage gegen den VGT, um die Kritik zu verhindern. Tatsächlich erließ
das Handelsgericht Wien eine Einstweilige Verfügung, nach der der VGT
SPAR in keiner Weise mit Schweineleid in Verbindung bringen durfte.
Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil in der Berufung
und begründete es mit der Aussage, dass SPAR ja keine Schweine halte
und SPAR daher die Art der Schweinehaltung nicht vorgeworfen werden
könne. Das hätte impliziert, dass man dem Handel die Bedingungen,
unter denen seine zum Verkauf angebotenen Produkte hergestellt
wurden, grundsätzlich nicht vorhalten darf. Diese absurde Situation
wurde – nach 1 ½ Jahren! – vom Obersten Gerichtshof gestoppt, der
diese Einstweilige Verfügung großteils wieder aufhob. Seitdem hat
SPAR aber die Klage erweitert und das Urteil in erster Instanz steht
– nach 4 Jahren! – noch immer aus.

Nun will sich der VGT aber nicht weiter in seiner
Handlungsfreiheit für die Schweine einschränken lassen und hält heute
wieder eine Demo vor der SPAR Filiale in der Wiener Schottengasse ab.
Zusätzlich wurde nun eine eigene Petition an SPAR eröffnet, die SPAR
dazu auffordert, sowohl selbst kein Schweinefleisch aus
Vollspaltenbodenhaltung mehr zu verkaufen, als auch eine
diesbezügliche Branchenvereinbarung mit anderen Supermarktketten
anzustreben.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „SLAPP-Klagen, wie jene
von SPAR, sind demokratiepolitisch nicht legitim. Sie zerstören die
Diskussionskultur in der Demokratie, die aber für unsere Gesellschaft
so wichtig ist. Wenn man den Handel nicht mehr für die
Herstellungsbedingungen seiner Produkte verantwortlich machen kann,
dann würde das gravierende Auswirkungen auf die Tiere, unsere Umwelt
und den Umgang mit Menschen, die z.B. in Sweatshops arbeiten, haben.
Es ist mir völlig unbegreiflich, wie das Oberlandesgericht Wien
ernsthaft urteilen kann, dass so eine Kritik grundsätzlich verboten
sein soll, egal wie sie vorgebracht wird. Statt die Zivilgesellschaft
vor derartigen SLAPP-Klagen zu schützen, haben das Erst- und
Zweitgericht einen umfassenden Maulkorb erteilt und damit
diesbezüglich versagt. Zum Glück hat der Oberste Gerichtshof
eingegriffen. Aber nun wird dieselbe Richterin am Handelsgericht
Wien, die diese absurde Einstweilige Verfügung erlassen hat, in
erster Instanz über die Klage urteilen. Wir dürfen gespannt sein.“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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