Wien (OTS) – Der Bundesrat hat heute die Novelle des
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) einstimmig bestätigt.
Damit wurde nach der einstimmigen Annahme im Nationalrat nun auch im
Bundesrat die verfassungsmäßige Mehrheit für die Novelle erreicht.
Die Bundesregierung schafft mit dem LMBG eine zeitgemäße Grundlage,
um die Versorgung mit Lebensmitteln auch in Krisenzeiten zu regeln.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig : „Mit dem heutigen
Beschluss im Bundesrat haben wir die notwendige Verfassungsmehrheit
erreicht, um einen besseren Rechtsrahmen für Krisenfälle zu schaffen.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Versorgung der
Bevölkerung mit Lebensmitteln keine Selbstverständlichkeit ist.
Deshalb werden wir Vorsorgemaßnahmen mit Nachdruck vorantreiben, um
die nationale Resilienz stärken.“
Lenkungsmaßnahmen auch durch Landeshauptleute möglich
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz bildet seit 1997 die
gesetzliche Grundlage für staatliche Lenkungsmaßnahmen, wenn im
Krisenfall marktwirtschaftliche Mechanismen zur Sicherstellung der
Lebensmittelversorgung nicht ausreichen.
Der zuständige Landwirtschaftsminister kann in solchen Situationen
per Verordnung entsprechende Maßnahmen anordnen. Sind nur einzelne
Bundesländer oder Regionen betroffen, können diese im Einzelfall auch
von den Landeshauptleuten ergriffen werden.
Jüngste Blackout-Ereignisse in Europa, etwa im vergangenen Jahr auf
der iberischen Halbinsel, haben deutlich gemacht, wie wichtig eine
funktionierende Absicherung der Lebensmittelversorgung ist.
Die nun einstimmig beschlossene Novelle stellt das Gesetz auf eine
zeitgemäße Grundlage und verlängert seine Geltung bis Ende 2035.
Zentrale Verbesserungen im Überblick
Mit dem Beschluss im Bundesrat werden insbesondere folgende Maßnahmen
umgesetzt:
1. Erweiterte Vorsorgemöglichkeiten: Erstmalige Möglichkeiten zur
strategischen Bevorratung.
2. Mehr Rechtsklarheit: Präzisierte und ergänzte Regelungen der
Lenkungsmaßnahmen sowie zu den Entschädigungen für betroffene
Wirtschaftsteilnehmer.
3. Bessere Datennutzung: Möglichkeit, bestehende Daten für Analysen
und Studien zu nutzen, um Entscheidungen besser evidenzbasiert
treffen zu können.
4. Verbesserte Informationsstrukturen : Frühzeitige und verlässliche
Kommunikation, um Wirtschaft und Bevölkerung besser auf mögliche
Maßnahmen im Krisenfall vorzubereiten.