Wien (OTS) – “Das Gesetz zur Gefährderüberwachung ist verhältnismäßig
und
verfassungskonform – dafür haben die Expertinnen und Experten, die es
ausgearbeitet haben, im Sinne der Menschen gesorgt”, sagt ÖVP-
Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Die entsprechende Debatte im
Plenum des Nationalrates habe dabei einmal mehr gezeigt, dass es der
FPÖ nur um Parteipolitik gehe, nicht aber um Österreich und seine
Bevölkerung. Gerstl: “Die Freiheitlichen betreiben Panikmache und
ändern ihre Position, wie es ihnen gerade passt. Im Jahr 2017 wurden
Maßnahmen zur Gefährderüberwachung mit der DDR verglichen. 2018 war
man mit einem Innenminister Herbert Kickl dann dafür. Als der
Verfassungsgerichtshof 2019 Überwachungsmaßnahmen aufgehoben hat,
sprach man bei der FPÖ von einem ‘Einfallstor für die organisierte
Kriminalität’. Und heute ist man wieder einmal dagegen.”
Die Regierungsparteien würden mit der Gefährderüberwachung heute
eine sicherheitspolitische Lücke schließen, “und das mit dem
höchstmöglichen Detailgrad vor dem Hintergrund des Rechtsschutzes”,
so der Abgeordnete der Volkspartei. Es sei genau festgehalten, wie
die Überwachung von Gefährdern ablaufen dürfe. Die
Sicherheitsbehörden müssen zuvor sämtliche andere
Ermittlungsmaßnahmen erfolglos getroffen haben. Dann seien der
Rechtsschutzbeauftragte sowie der Senat aus drei Richterinnen bzw.
Richtern am Zug – “und der Rechtsschutzbeauftragte kontrolliert jedes
Detail der Überwachung und kann diese auch jederzeit beenden”. Auch
werde keineswegs etwa das gesamte Mobiltelefon kontrolliert bzw.
überwacht, es sei genau definiert, welches Detail bzw. welche
Information aus welcher Kommunikation ausgeleitet werden dürfe.
Daneben gäbe es ein Vier- bzw. Sechs-Augen-Prinzip mit detaillierter
schriftlicher Kommunikation zur Kontrolle.
Gerstl abschließend: “Wir beschließen heute ein Gesetz, das für
mehr Sicherheit sorgt. Daran sollten alle Parteien im Hohen Haus
Interesse haben. Wir schützen neun Millionen Menschen in Österreich
und überwachen die wenigen terroristischen Staatsgefährder.” (Schluss
)